Definition und Hintergrundwissen zum Begriff der "Versicherung"

 

A. Der Begriff der Versicherung (Kollektiv)

 

Unter dem Begriff der Versicherung versteht man das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip), d.h. durch den Versicherungsbeitrag vieler einzelner Personen in einen gemeinsamen "Topf" kann der Einzelne im Schadensfalle (Versicherungsfall) einen Schadenausgleich erhalten.

Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Alfred Manes (in Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 8, 1935, Seite 95) definiert Versicherung als Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen ("The essence of insurance lies in the elimination of the uncertain risk of loss for the individual through the combination of a large number similarily exposed individuals who each contribute to a common fund of premiums sufficient to make good the loss caused any one individual").

...
 

B. Die versicherbaren Risiken

 

Die versicherbaren Risiken lassen sich auf wenige Risikogruppen reduzieren, ohne exakten Grenzen:

 

1. Biometrische Risiken
Darunter versteht man die Absicherung individueller Risiken wie Langlebigkeit, vorzeitiger Tod, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt

2. Kostenrisiken
Beispielsweise werden Gerichtskosten, Krankheitskosten werden durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt

3. Schadensrisiken
Feuer, Unfall, Diebstahl werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt, beispielsweise durch die  Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung.

4. Haftungsrisiken
werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt.

...

 

C. Die Deckungsprinzipien

 

Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert: das Kapitaldeckungsverfahren und das Umlageverfahren.

...

 

D. Klassifikation von Versicherungsformen

 

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der Versicherungen systematisch darzustellen. Sechs solcher Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt:

 

1. Individual- und Sozialversicherung 

 

  • Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages.
  • Die Sozialversicherung entsteht durch Gesetz auf Grund bestimmter Umstände, z. B. durch abhängige Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere geschützte Umstände.

 

2. Personen- und Nichtpersonenversicherungen

 

  • Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
  • Zur Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und Vermögensversicherungen gerechnet (Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.)

 

3. Schadens- und Summenversicherungen

 

  • Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die konkrete, meist nachzuweisende Höhe des tatsächlich angefallenen Schadens. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.

  • Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme, ohne dass ein tatsächlicher Schaden konkretisiert werden müsste. Summenversicherungen sind fast immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung. Gelegentlich gibt es auch Tierversicherungen oder (im Ausland) Kfz-Versicherungen in der Form der Summenversicherung. Die Neuwertversicherung, bei der ohne Rücksicht auf den Wert des zerstörten Objekts immer der Wiederbeschaffungswert eines neuen Objekts erstattet wird, ist ein Grenzfall zwischen Schaden- und Summenversicherung.

 

4. Aktiven- und Passivenversicherungen

 

Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:

  • Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.
  • Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, das heißt es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung, oder eine Kraftfahrtversicherung.

 

Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, das heißt der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.

 

5. Nach der Art des versicherten Risikos

 

Es werden verschiedene Risikoarten unterschieden und auf dieser Basis werden entsprechende Versicherungen in Versicherungsarten, und weiter in Versicherungssparten bzw. -zweige und Versicherungszweiggruppen zusammengefasst.

 

6. Leben und Nicht-Lebensversicherung 

 

  • Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung, die keine Teilschäden abdeckt und durch meist langfristige Verträge charakterisiert ist. Sie deckt keine Mehrfachschäden pro Risiko und ist möglicherweise von Zufallsschwankungen betroffen. Bei Versicherungsfall ist die Abwicklung recht schnell - aufgrund der einfach zu beweisenden Sachlage (Totenschein) -, Prämien begründen sich auf gutes statistisches Material

  • Die Nicht-Lebens-Versicherung deckt auch Teilschäden und Mehrfachschäden ab. Eine Abwicklung eines Versicherungsfalles kann recht langwierig werden, da alle Schäden bewiesen werden müssen (evtl. durch Gutachten etc.). Meist handelt es sich um kurz bis mittelfristige Verträge, die Anfällig für Kosteninflation sind. Sie sind stark anfällig für Zufallsschwankungen (Wind & Wetter).

 


Angebot | Beratung

Sie sind Endkunde und haben Fragen oder wünschen eine Beratung, einen Termin bzw. ein Angebot zum Thema Private Krankenversicherung (PKV), PflegeBahr- oder Pflegetagegeld-Versicherung, Krankenhaus- oder Zahn-Zusatzversicherung?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Sie erreichen uns unter Tel.: 07125 – 155 860, über Skype (pkv.wiki) oder per E-Mail: info@pkv.wiki
Für Angebote übermitteln Sie uns bitte die hierfür notwendigen Angaben unter Verwendung des zugehörigen Formulars auf unserer Kontaktseite.


 

Quelle: Definition Versicherung (Kollektiv), Stand: 18.11.2012, Abgerufen am 15.12.2012

 

weiter >>

Total votes: 844