GKV oder PKV: Wo werden Kinder versichert (Teil 2)

 

Nachfolgend Teil 2 der Übersicht "Wo werden Kinder versichert" – aufgeschlüsselt nach der beruflichen Tätigkeit des jeweiligen Ehegatten

 

1. Ehegatte 1 = Arbeitnehmer/-in und Ehegatte 2 = Hausfrau/-mann

 

VPG = JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Einkommens ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und somit in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.
Die JAEG in 2018 beträgt 4.950 EUR brutto / Monat bzw. 59.400 EUR brutto / Jahr.

 

2. Ehegatte 1 = Arbeitnehmer/-in und Ehegatte 2 = Arbeitnehmer/-in

 

 

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3. Ehegatte 1 = Arbeitnehmer/-in und Ehegatte 2 = Selbständige(r)

 

 

4. Ehegatte 1 = Selbständige(r) und Ehegatte 2 Hausfrau/-mann

 

 

5. Ehegatte 1 = Selbständige(r) und Ehegatte 2 Selbständige(r)

 

 

Legende

VPG = JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Einkommens ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und somit in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.
Die JAEG in 2018 beträgt 4.950 EUR brutto / Monat bzw. 59.400 EUR brutto / Jahr.

 

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