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Die Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017
Mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze (PSG) kommt es zu umfangreichen Neuregelungen im Bereich der Pflege.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017 geben:
A. Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung an 2017
- Pflegereform 2017: Änderungen in der Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017
- Die Umstellung Pflegebedürftiger: Aus Pflegestufen werden Pflegegrade
- Pflegestufen und Pflegegrade: Alle Änderungen auf einen Blick
- Die Feststellung des Pflegegrades
- Die Übersicht der neuen Pflegeleistungen ab dem 01.01.2017
- Nach der Reform: Die Pflegelücke 2017
- Die Pflegeversicherung in Zahlen 2015
- Was tun im Pflegefall?
- Der Pflege-Vergleichsrechner 2017
- Die besten Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich
- Die besten geförderten Pflege-Tarife (PflegeBahr) im Vergleich
B. Übersicht der neuen Pflege-Zusatzversicherungen ab 2017
Grundlagen
Tarife und Leistungen
- Die besten Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich
- Die besten geförderten Pflege-Tarife (PflegeBahr) im Vergleich
- Pflege-Bahr 2017: Die Leistungen der staatlich geförderten Pflege-Zusatzversicherung im Überblick
- Pflegetagegeld 2017: Die Leistungen der Pflegetagegeld-Versicherungen im Überblick
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Angebot | Beratung
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C. Pflege-Archiv: Die Pflegeversicherung bis zum 31.12.2016
- Grundlagen der Pflegeversicherung
- Pflegeversicherung 2015 | 1. Pflegestärkungsgesetz
- Pflegeversicherung 2017 | 2. Pflegestärkungsgesetz
- Pflege-Bahr: Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung
- Ungeförderte Pflegetagegeld-Versicherung als ergänzende Pflege-Zusatzversicherung
- Pflegerenten-Versicherung als ergänzende Pflege-Zusatzversicherung
Die neue Pflegeversicherung
Die offiziellen Statistiken belegen den Trend:
- Die Bundesbürger werden immer älter
- Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen
- Ende 2015 waren es 2,7 Mio. Personen und bis 2030 soll die Zahl der Pflegebedürftigen auf rund 3,5 Mio. Menschen ansteigen
Mit einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft steigt das Risiko zum Pflegefall zu werden. Die gesetzliche und private Pflegeversicherung – jeweils als Pflichtversicherung mit deckungsgleichen Leistungen konzipiert – deckt dabei als Teilkasko-Versicherung bei Weitem nicht alle Pflegekosten. Bei Heimkosten in Höhe von rund 4.000 Euro und mehr trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte der anfallenden Kosten (ab 2017 maximal 2.005 Euro in Pflegegrad 5). Es verbleibt also eine Versorgungslücke in Höhe von ca. 2.000 Euro, die es mit dem Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung zu schließen gilt.
Die Pflegeversicherung, die das Risiko, pflegebedürftig zu werden, absichert, hat sich hier seit ihrer Einführung 1995 bewährt. Um die Pflege weiterzuentwickeln und die Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte auszuweiten, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) eingeführt. Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 1. Januar 2016 wurde zudem die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens (NBA) zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung gesetzlich verankert.
Downloads
(1) PKV-Verband: PKV-Publik Spezial 10.2016
(2) Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) MB/GEPV 2017 - Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung
Quellen
(1) BMG: Die Pflegestärkungsgesetze – Hintergründe zu den Neuregelungen in der Pflege
(2) BMG: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) – Begriffe von A-Z
(3) BMG: Fragen und Antworten zum II. Pflegestärkungsgesetz (FAQ)
(4) Stiftung Warentest: Pflegeversicherung – Das ändert sich ab 2017