Die Pflegetagegeld-Versicherung ab dem 01.01.2017

 

  • "Pflege findet immer mehr zu Hause statt.
  • Zugleich müssen sowohl Frauen als auch Männer häufiger mit Pflegebedürftigkeit rechnen
  • Von den im Jahr 2013 Verstorbenen waren bereits drei Viertel der Frauen und 57 Prozent der Männer pflegebedürftig
  • Auch die Dauer der Pflege weitet sich laut Pflegereport der BARMER GEK aus
  • Von den Männern waren 22 Prozent und von den Frauen sogar 41 Prozent vor ihrem Tod im Jahr 2013 länger als zwei Jahre gepflegt worden."

 

Quelle: Barmer Pflege-Report 2015

 

Mit einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft steigt das Risiko zum Pflegefall zu werden: Die gesetzliche und private Pflegeversicherung – jeweils mit deckungsgleichen Leistungen – deckt dabei als Teilkasko-Versicherung bei Weitem nicht alle Pflegekosten. Bei Heimkosten in Höhe von 3.500 bis 4.000 Euro trägt die Pflege-Pflichtversicherung maximal die Hälfte der anfallenden Gesamtkosten (ab 2017 maximal 2.005 Euro mit Pflegegrad 5 bzw. 1.775 Euro mit Pflegegrad 4). Es verbleibt also eine Pflegelücke in Höhe von ca. 2.000 Euro, die es mit dem Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung zu schließen gilt.

Mit der Pflege-Reform zum 01.01.2017 ändert sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff und geht eine Umstellung der 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade einher. Dadurch sind die privaten Krankenversicherer gezwungen die Tarife in der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) als auch bei den ungeförderten Pflegetagegeld-Versicherungen zu ändern.

 

1. Pflegetagegeld-Versicherung

Die Pflegetagegeld-Versicherung dient der privaten Absicherung des Risikos eines Pflegefalls. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Häufig erfolgt dabei eine Abstufung des zu zahlenden Geldbetrages in Abhängigkeit von der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten durch die Pflege überwiesen.

 


Tests, Ratings, FAQs

Eine Übersicht der aktuellen Tests, Ratings und FAQs der Stiftung Warentest (u.a.) finden Sie auf dieser Seite.


 

2. Arten der Pflegetagegeld-Versicherung

Es werden zwei Arten der Pflegetagegeld-Versicherung unterschieden:

 

a. Statische, gestaffelte Pflegetagegeld-Tarife 

Der Versicherungsnehmer bestimmt bei statischen, gestaffelten Pflegetagegeld-Tarifen nur die Höhe des zu zahlenenden Pflegetagegelds – meist im Pflegegrad 5 als den 100 %-igen Basiswert. Der Versicherer hingegen bestimmt das Leistungsverhältnis des Pflegegrads 5 zu den verbleibenden Pflegegraden 0 bis 4.

Wird beispielweise ein Verteilungsverhältnis von 10 % | 30 % | 70 % | 100 % | 100 % angeboten, bedeutet dies, dass der Versicherer folgende Leistungen erstattet:

 

  • 10 % des vereinbarten Pflegetagegeldes bei Pflegegrad 1
  • 30 % des vereinbarten Pflegetagegeldes bei Pflegegrad 2
  • 70 % des vereinbarten Pflegetagegeldes bei Pflegegrad 3
  • 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes bei Pflegegrad 4
  • 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes bei Pflegegrad 5

 

 

b. Flexible, modular aufgebaute Pflegetagegeld-Tarife

Im Gegensatz zu den statischen Pflegetagegeld-Tarifen kann der Versicherungsnehmer bei flexiblen, modular aufgebauten Tarifen das Pflegetagegeld für alle Pflegestufen individuell vereinbaren. Es sind beliebige Kombinationen denkbar, meist darf jedoch darf das Tagegeld des höheren Pflegegrades nicht in geringerer Höhe vereinbart werden, als das Tagegeld im nächst niedrigeren Pflegegrad. Es besteht auch die Möglichkeit alle Pflegestufen gleich hoch (z.B. zu 100 %) zu versichern, was allerdings die frage nach der Bezahlbarkeit aufwirft. Einzelne Anbieter erlauben die Absicherung einzelner Pflegegrade, z.B. nur den Pflegegrad 5, andere wiederum erlauben nur Kombinationen wie z.B. der Pflegegrad 4 + Pflegegrad 5.

 

c. Beispiel: Statische Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeld-Versicherung der Pfefferminzia mit dem Tarif PXY und einem vereinbarten Tagessatz von 50 EUR / Tag (Monat mit 30 Tagen) bietet folgende gestaffelte Leistungen:

 

Pflegetagegeld-Leistungen
Tagessatz von 50 EUR | Tag
Pflegegrad 1
(in % | in Euro)
Pflegegrad 2
(in % | in Euro)
Pflegegrad 3
(in % | in Euro)
Pflegegrad 4
(in % | in Euro)
Pflegegrad 5
(in % | in Euro)
           
Ambulante Pflege          
Leistung bei ambulanter Pflege (in %) 10 % 30 % 70 % 100 % 100 %
Leistung bei ambulanter Pflege (pro Monat) 150 Euro 450 Euro 1.050 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro
Stationäre Pflege          
Leistung bei stationärer Pflege (in %) 10 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Leistung bei stationärer Pflege (pro Monat) 150 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro

 

Welche Leistungsmerkmale eine sehr gute Pflegetagegeld-Versicherung auszeichnen:

 

  • Keine Wartezeiten
  • Keine Karenzzeiten
  • Leistungsdynamik auch im Pflegefall
  • 100 %-ige Leistung bei stationärer Pflege
  • Leistung in allen 5 Pflegegraden (1, 2, 3, 4, 5)
  • Einmalzahlung bei Pflegebedürftigkeit (meist abhängig von einem erreichten Pflegegrad)
  • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (meist abhängig von einem erreichten Pflegegrad)
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Anerkennung des MDK-Gutachtens (SPV) oder Medicproof (PPV)

 

Auf folgende Punkte sollte Man(n)/Frau bei der Wahl des Anbieters achten:

 

  • Auszahlung des vereinbarten Pflegetagegeldes zur freien Verfügung
  • Leistung auch bei stationärer Behandlung, bei stationären Rehas oder stationären Kuren
  • Volle tarifliche Leistung auch bei Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Vorteilhaft: Dynamik ohne Altersbegrenzung
  • Vorteilhaft: Dynamik auch im Leistungsfall
  • Vorteilhaft: Höherversicherung bei bestimmten Anlässen (Heirat, Geburt etc.)
  • Vorteilhaft: Eingebaute Option für zukünftige Reformen bzw. bei gesetzlichen Änderungen
  • Europaweite Geltung ohne zeitliche Begrenzung
  • Volle Leistung ohne Kostennachweis: Vereinbartes Pflegegeld wird unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt

 

 

Marktvergleich Pflegetagegeld-Versicherungen

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