Wer hat Anspruch auf Beihilfe und wieviel?
Beamte und Pensionäre erhalten vom jeweiligen Dienstherrn die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.
Beihilfeberechtigt sind
- Beamte
- Beamtenanwärter und Referendare
- Richter
- Soldaten
- Beamte, Soldaten und Richter im Ruhestand
- Witwen, Witwer und Hinterbliebene aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Waisen und
- Pensionierte Beamte
94% der Beamten vertrauen der PKV - Erfahren Sie warum
Übersicht der Bemessungssätze der Beihilfe
Beamte und Pensionäre erhalten eine sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.
Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze des Bundes und der Länder
(mit Ausnahme Baden-Württemberg, Bremen und Hessen):
Bild: Hallesche
Kündigung und Kündigungsfristen der GKV
Ausführliche Hinweise zur Kündigung, Kündigungsfristen & Bindungsfristen der GKV finden Sie auf dieser Seite.
Sonderregelungen in Baden-Württemberg
NEUE Beihilfebemessungssätze in Baden-Württemberg ab 2023
Ab dem 01.01.2023 kommt es durch eine Anpassung der Beihilfeverordnung (BVO) zu einer Rücknahme der seinerzeitigen Absenkung der Beihilfebemessungssätze. Die Rechtslage wird dann wieder auf den Stand Ende 2012 zurückgesetzt.
D.h. im Klartext:
Ab dem 1. Januar 2023 gelten für alle beihilfeberechtigten Personen sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen die Beihilfebemessungssätze, welche bis zum 31.12.2012 gegolten haben. Die Beihilfebemessungssätze sind nicht mehr vom Zeitpunkt der Ernennung einer am Stichtag (31. Dezember 2012) bestehenden Beihilfeberechtigung abhängig. Bei gleichgelagertem Sachverhalt sind somit die gleichen Beihilfebemessungssätze anzuwenden.
Neue Beihilfesätze in Baden-Württemberg ab dem 01.01.2023
Beihilfeberechtigte Person | Beihilfeberechtigter | Ehegatte | Kinder |
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind | 50 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern | 70 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
Versorgungsempfänger / Pensionäre | 70 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigte Waisen | 80 Prozent | – | – |
Bitte prüfen Sie Ihren Beihilfeanspruch über den für Sie zuständigen Dienstherrn!
Hinweis: Die Hallesche Krankenversicherung bietet eine umfassende Übersicht zur Beihilfe-Regelung der Bundesländer !
Bisherige Beihilfesätze in BaWü zwischen dem 01.01.2013 und 31.12.2022
Beihilfebemessungssätze für Personen, die dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt sind
In Baden-Württemberg galten bei einer Ernennung zur Beamtin / zum Beamten nach dem 31.12.2012 abweichende Sätze. Hier wurden die Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern, Versorgungsempfängern sowie für Ehegatten von 70 auf 50 Prozent gesenkt!
In Baden-Württemberg galten folgende Beihilfebemessungssätze für Personen, die nach dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt sind:
Beihilfeberechtigte Person BaWü (Altregelung) | Beihilfeberechtigter | Ehegatte | Kinder |
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind | 50 Prozent | 50 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern | 50 Prozent | 50 Prozent | 80 Prozent |
Versorgungsempfänger | 50 Prozent | 50 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigte Waisen | 80 Prozent | – | – |
Bitte prüfen Sie Ihren Beihilfeanspruch über den für Sie zuständigen Dienstherrn!
Beihilfe-Wiki
Ausführliche Informationen zur PKV für Beamte / Beamtenanwärter finden Sie unter www.beihilfe.wiki.
Die Beihilfefähigkeit der stationären Wahlleistungen
Bundesländer | Beihilfe für stationäre Wahlleistungen |
Bund | Ja |
Baden-Württemberg | Ja |
Bayern | Ja |
Berlin | Nein |
Brandenburg | Nein |
Bremen | Nein |
Hamburg | Nein |
Hessen | Ja |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja |
Niedersachsen | Nein |
Nordrhein-Westfalen | Ja |
Rheinland-Pfalz | Ja |
Saarland | Nein |
Sachsen | Ja |
Sachsen-Anhalt | Ja |
Schleswig-Holstein | Nein |
Thüringen | Ja |
Beihilfe in den Bundesländern Bremen und Hessen
In Bremen und Hessen ist der Beihilfebemessungssatz für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen identisch. Die Beihilfe erhöht sich mit jeder neuen Person in der Familie (Ehegatte, Kinder) um jeweils 5 Prozent. In Hessen gilt darüber hinaus im stationären Bereich eine 15-prozentige Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes.
In Bremen und Hessen gelten damit folgende Beihilfebemessungssätze:
Familienstatus | Ambulant | Ambulant | Stationär | Stationär | Zahn | Zahn |
Bremen | Hessen | Bremen | Hessen | Bremen | Hessen | |
Alleinstehend | 50 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent | 65 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent |
Verheiratet | 55 Prozent | 55 Prozent | 55 Prozent | 70 Prozent | 55 Prozent | 55 Prozent |
1 Kind | 60 Prozent | 60 Prozent | 60 Prozent | 75 Prozent | 60 Prozent | 60 Prozent |
2 Kinder | 65 Prozent | 65 Prozent | 65 Prozent | 80 Prozent | 65 Prozent | 65 Prozent |
3 Kinder | 70 Prozent | 70 Prozent | 70 Prozent | 85 Prozent | 70 Prozent | 70 Prozent |
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Angebot | Beratung
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(1) Wikipedia: Beihilfe
(2) Signal Iduna: Handbuch für die Krankenversicherung
(3) Hallesche Krankenversicherung: Übersicht zur Beihilfe-Regelung der Bundesländer
(4) LBV BaWü: Änderungen der Beihilfeverordnung (BVO)