Im Falle einer zahnärztliche Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden eine Rechnung. Die Rechnung zeigt sowohl die Höhe des Gesamtbetrags als auch den Anteil an, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Für eine Erstattung senden Sie die Original-Rechnung
direkt an den privaten Krankenversicherer der Zahnzusatzversicherung. Dieser
erstattet dann seine Kosten gemäß der tariflichen Vereinbarung.
Marcus Dippold
1569614505
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