Erstattungsformen und Tarifunterschiede: Die Unterschiede von Zahn-Tarifen - Rechnungsbetrag oder verbleibender Betrag?


Die Leistungen von Zahn-Tarifen sind sehr unterschiedlich geregelt. 

Ein Blick in die Tarifbedingungen ist daher unerlässlich – denn es macht einen großen Unterschied, ob man: 
  • 80% des Rechnungsbetrages
  • 80% des verbleibenden Rechnungsbetrages (nach Abzug der GKV-Leistungen) oder
  • den doppelten Festzuschuss

erhält.

 

Die Unterschiede in der Erstattung zeigen wir Ihnen anhand des folgenden Beispiels:

  • Ein fehlender Zahn wird ersetzt
  • Es werden 3.000 Euro für Zahnersatz in Form eines Implantats in Rechnung gestellt


Unsere Tabelle zeigt die unterschiedlichen Erstattungen je nach Tarifbedingungen:


Versicherer A Versicherer B Versicherer C
Erstattung 80 % vom Rechnungs-Betrag 80 % verbleibender Betrag Erstattung doppelter Festzuschuss
Rechnungsbetrag 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR
./. Anteil Versicherer 2.400,00 EUR 2.109,60 EUR 363,00 EUR
./. GKV-Festzuschuss 363,00 EUR 363,00 EUR 363,00 EUR
Eigenanteil 254,00 EUR 527,40 EUR 2.274,00 EUR