Ja.
Beamtenanwärter wechseln nach dem Vorbereitungsdienst von Ausbildungstarifen (ohne Alterungsrückstellungen) in vollwertige Beamten-Tarife (mit
Alterungsrückstellungen). Wenn die Leistungen des Ausbildungstarifs sowie
des Zieltarifs (Tarif für Beamte) identisch sind, erfolgt der Wechsel ohne
erneute Gesundheitsprüfung. Nur bei einer Erhöhung bzw. Verbesserung des
Versicherungsschutzes ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.