1g. Kann ich als Beamtenanwärter nach meiner Ausbildung in die Tarife für Beamte wechseln?

Ja.

Beamtenanwärter wechseln nach dem Vorbereitungsdienst von Ausbildungstarifen (ohne Alterungsrückstellungen) in vollwertige Beamten-Tarife (mit Alterungsrückstellungen). Wenn die Leistungen des Ausbildungstarifs sowie des Zieltarifs (Tarif für Beamte) identisch sind, erfolgt der Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Nur bei einer Erhöhung bzw. Verbesserung des Versicherungsschutzes ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.


Informationen finden Sie zur Beihilfe im unter diesem Link.