3c. PKV für Beamte: Beihilfe in BaWü – Merkblatt Beihilfe im Krankenhaus / Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen

Beamte, Beamtenanwärter und Pensionäre erhalten die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber / Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.


1. Merkblatt: Beihilfe im Krankenhaus für das Land Baden-Württemberg

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Baden-Württemberg bietet ein Merkblatt mit Information zur Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung und zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus in BaWü (Stand 12/2016).

In diesem Merkblatt erklärt das zuständige Landesamt für Besoldung:

  • Information zur Beihilfe für stationäre Krankenhausbehandlungen im Land Baden-Württemberg
    • Was ist bei Krankenhausaufenthalten zu beachten?
    • Welche Aufwendungen sind bei stationäre Krankenhausbehandlungen beihilfefähig?
  • Information zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus im Land Baden-Württemberg
    • Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?
      >> dies sind besondere ärztliche Leistungen wie Chefarzt-Behandlung) und Leistungen der Unterkunft (2-Bett-Zimmmer)
    • Sind Wahlleistungen im Krankenhaus beihilfefähig?

2. Hinweis zu Wahlleistungen

Wahlleistungen wie 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung sind dann versicherbar, sofern die Beihilfe diese Leistung vorsieht. Damit ist diese Leistung von der Beihilfe-Regelung des jeweiligen Bundeslandes abhängig. In Baden-Württemberg ist ein 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung beihilfefähig, da die Beihilfe von Baden-Württemberg diese Leistung vorsieht.

Wichtig:

  • Wahlleistungen in Baden-Württemberg sind nur bei einem Rückkauf dieser Leistungen vom Beihilfe-Träger beihilfefähig – die Kosten betragen hierfür: 22 Euro / Monat
  • Voraussetzung hierfür ist eine fristgerechte Erklärung gegenüber der LBV die Wahlleistungen ab Beihilfe-Beginn* in Anspruch nehmen zu wollen
    • * Beihilfe-Beginn: mit dem Tag der Begründung (Neueinstellung) oder Umwandlung (Ernennung von Beamten auf Widerruf zu Beamten auf Probe) des Beamtenverhältnisses
    • * nicht jedoch bei einer Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
  • die Frist für die Abgabe der Erklärung beträgt 5 Monate

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt: Information zur Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung und zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus in BaWü (Stand 12/2016).


3. Vergleichsrechner für Beamte

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Entscheiden Sie selbst auf welche Leistungen Sie Wert legen. Nutzen Sie hierfür unseren PKV-Vergleichsrechner für Beamte, der Ihnen übersichtlich die wesentlichen Unterschiede der Tarife anzeigt.