Beamte, Beamtenanwärter und Pensionäre erhalten die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber / Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Baden-Württemberg bietet ein Merkblatt mit Information zur Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung und zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus in BaWü (Stand 12/2016).
In diesem Merkblatt erklärt das zuständige Landesamt für Besoldung:
Wahlleistungen wie 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung sind dann versicherbar, sofern die Beihilfe diese Leistung vorsieht. Damit ist diese Leistung von der Beihilfe-Regelung des jeweiligen Bundeslandes abhängig. In Baden-Württemberg ist ein 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung beihilfefähig, da die Beihilfe von Baden-Württemberg diese Leistung vorsieht.
Wichtig:
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt: Information zur Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung und zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus in BaWü (Stand 12/2016).
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Entscheiden Sie selbst auf welche Leistungen Sie Wert legen. Nutzen Sie hierfür unseren PKV-Vergleichsrechner für Beamte, der Ihnen übersichtlich die wesentlichen Unterschiede der Tarife anzeigt.
Marcus Dippold
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