Abschluss oder nicht: Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Zahnersatz seit dem 01.01.2005 nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser wurde zum 01.10.2020 erhöht und beträgt jetzt 60% bis 75% der sog. Regelversorgung (vorher: 50% bis 65%).

Die Kassenleistung erfolgt also in Abhängigkeit von der definierten Regelversorgung sowie von der persönlichen Vorsorge bzw. dem Bonusheft. 

Wichtig: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen stehen unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot von SGB V § 12 – d.h. die Kassenleistung muss ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Ästhetische Gesichtspunkte werden bei der zahnärztlichen Regelversorgung nicht berücksichtigt. Wenn Sie also aus ästhetischen Gründen eine bessere Versorgung wünschen (z.B. Implantat anstelle einer Krone), entstehen zum Teil hohe Kosten, die Sie selbst tragen müssen – es sei denn, Sie besitzen eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung.

 

Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie auf dieser Seite.