0. Neuerungen in der GKV 2019

 

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) entlastet die Bundesregierung die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Folgende Neuerungen gelten ab dem 01.01.2019:

 

Paritätische Finanzierung der Beiträge

Die Beiträge werden ab dem 01.01.2019 wieder komplett paritätisch finanziert, d.h. auch die Zusatzbeiträge der GKV werden wieder komplett hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen. Bisher müssen GKV-Mitglieder den Zusatzbeitrag allein aufbringen.

 

Geringerer Mindestbeitrag für Selbständige

Selbständige mit geringem Einkommen werden durch die Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage ab dem 01.01.2019 ebenfalls entlastet. So sinkt das für die Berechnung zugrundeliegende Mindesteinkommen auf 1.038,88 Euro (2018: 2.283,75 Euro) – und somit der zu zahlende Mindestbeitrag für Selbständige ab 2019 auf 195,20 Euro (2018: 420,21 Euro). Damit wird der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung mehr als halbiert.

 

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Für das Jahr 2022 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der GKV bei 1,3 Prozent belassen. Damit beträgt der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz 15,9 Prozent.

 

Beitragssätze und Zusatzbeiträge 2022

Eine Übersicht der aktuellen Beitragssätze und Zusatzbeiträge 2022 finden Sie auf dieser Seite (die Zusatzbeiträge 2021 finden Sie hier).