1. Versichertenentlastungsgesetz: Zusatzbeiträge der Krankenkassen ab 01.01.2022

 

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) werden die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entlastet.

 

Paritätische Finanzierung der Beiträge

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 01.01.2019 wieder komplett paritätisch finanziert, d.h. auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden wieder komplett zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen. Bisher müssen GKV-Mitglieder den Zusatzbeitrag allein aufbringen.

Die Zusatzbeiträge fallen von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich aus. Das stärkt den Wettbewerb unter den Krankenkassen, denn für die Versicherten wird bei der Wahl der Krankenkasse auch weiterhin die Höhe des Beitragssatzes eine Rolle spielen.

Familienversicherte (mitversicherte Kinder und Partnerinnen oder Partner) zahlen keinen Zusatzbeitrag. Bei Angestellten wird der Zusatzbeitrag direkt vom Arbeitgeber an die Krankenkassen abgeführt. Bei Versicherten, die Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, übernehmen die zuständigen Ämter den Zusatzbeitrag.

Beitragssätze und Zusatzbeiträge 2020

Eine Übersicht der aktuellen Beitragssätze und Zusatzbeiträge 2022 finden Sie auf dieser Seite (die Zusatzbeiträge 2021 finden Sie hier).

Sonderkündigungsrecht

Bereits mit der Einführung der Beitragsreform 2015 haben alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht, sofern die jeweilige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht. Im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes muss die Kündigung bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn erhöht.

Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Bis dahin muss das Mitglied den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag bezahlen und kann dann in eine andere Krankenkasse wechseln. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, jedes Mitglied auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (der womöglich niedriger als der kassenindividuelle ist) und den möglichen Wechsel in eine günstigere Krankenkasse hinzuweisen.