Vertragsabschluss: Besteht sofortiger Versicherungsschutz oder gelten Wartezeiten?

In der Regel besteht bei Zahnzusatzversicherungen erst nach dem Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten nach Versicherungsbeginn ein Anspruch auf eine Erstattung. Für Behandlungen während der Wartezeit oder Behandlungen, die in der Wartezeit beginnen, besteht kein Leistungsanspruch.

Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen verzichten mittlerweile auf Wartezeiten.



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