1c. Wer hat Anspruch auf Beihilfe, wer ist beihilfeberechtigt?

Da Beihilfe nur Beamten gewährt wird, sind dementsprechend nur Beamte, Beamtenanwärter und Referendare beihilfeberechtigt – wie z.B. Lehrer, Richter, Polizisten und Soldaten sowie deren Kinder und Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.

Beamter ist nur derjenige, der förmlich zum Beamten ernannt wurde und eine Ernennungsurkunde erhalten hat. Für Bundesbeamte gilt die sog. Bundesbeihilfeverordnung, für Landesbeamte die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.


Weitere Informationen finden Sie zur Beihilfe im unter diesem Link.