Beamte, Beamtenanwärter und Pensionäre erhalten die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber / Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Baden-Württemberg bietet ein Merkblatt zur Beihilfe für neu eingestellte Beamte/Beamtinnen in BaWü (Stand 04/2016).
Bitte prüfen Sie Ihren Beihilfeanspruch über den Dienstherrn bzw. das zuständige Landesamt für Besoldung!
Weitere Informationen finden Sie im Beihilfe-Wiki auf dieser Seite.
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Entscheiden Sie selbst auf welche Leistungen Sie Wert legen. Nutzen Sie hierfür unseren PKV-Vergleichsrechner für Beamte, der Ihnen übersichtlich die wesentlichen Unterschiede der Tarife anzeigt.
Marcus Dippold
1708037693
|