Vertragsabschluss: Können bei Antragstellung fehlende Zähne mitversichert werden?
Bei einigen Versicherern können fehlende Zähne mitversichert werden. Hierfür wird meist ein Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn erhoben, unter Umständen kommt auch eine angepasste Zahnstaffel in Betracht.

Achten Sie auf die Definition der Versicherer hinsichtlich bestehendem Zahnersatz bzw. fehlender Zähne – fragen Sie nach, ob bereits bestehende Brücken, Teil- und Vollprothesen im Versicherungsschutz und damit bei einem späteren Ersatz mitversichert sind.



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