Beamte, Beamtenanwärter und Pensionäre erhalten die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber / Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.
Die folgende Grafik zeigt die Beihilfebemessungssätze sowie die Leistung der privaten Krankenversicherung (PKV):
Bild: Hallesche Krankenversicherung
Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze für Personen, die am 31.12.2012 bereits beihilfeberechtigt sind:
Beihilfeberechtigte Person | Beihilfeberechtigter | Ehegatte | Kinder |
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind | 50 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
Versorgungsempfänger | 70 Prozent | 70 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigte Waisen | 80 Prozent | – | – |
In einigen Bundesländern – zum Beispiel Baden-Württemberg – gelten bei einer Ernennung zur Beamtin / zum Beamten nach dem 31.12.2012 neue Sätze. Hier wurden die Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern, Versorgungsempfängern sowie für Ehegatten von 70 auf 50 Prozent gesenkt!
Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze für Personen, die nach dem 31.12.2012 bereits beihilfeberechtigt sind:
Beihilfeberechtigte Person BaWü | Beihilfeberechtigter | Ehegatte | Kinder |
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind | 50 Prozent | 50 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern | 50 Prozent | 50 Prozent | 80 Prozent |
Versorgungsempfänger | 50 Prozent | 50 Prozent | 80 Prozent |
Beihilfeberechtigte Waisen | 80 Prozent | – | – |
In Bremen und Hessen gelten folgende Beihilfebemessungssätze:
Familienstatus | Ambulant | Ambulant | Stationär | Stationär | Zahn | Zahn |
Bremen | Hessen | Bremen | Hessen | Bremen | Hessen | |
Alleinstehend | 50 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent | 65 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent |
Verheiratet | 55 Prozent | 55 Prozent | 55 Prozent | 70 Prozent | 55 Prozent | 55 Prozent |
1 Kind | 60 Prozent | 60 Prozent | 60 Prozent | 75 Prozent | 60 Prozent | 60 Prozent |
2 Kinder | 65 Prozent | 65 Prozent | 65 Prozent | 80 Prozent | 65 Prozent | 65 Prozent |
3 Kinder | 70 Prozent | 70 Prozent | 70 Prozent | 85 Prozent | 70 Prozent | 70 Prozent |
Bitte prüfen Sie Ihren Beihilfeanspruch über den Dienstherrn bzw. das zuständige Landesamt für Besoldung!
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Die Hallesche Krankenversicherung hat 11.2015 eine umfassende Übersicht zur Beihilfe-Regelung der Bundesländer verfasst.Weitere Informationen finden Sie im Beihilfe-Wiki auf dieser Seite.
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Entscheiden Sie selbst auf welche Leistungen Sie Wert legen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Marcus Dippold
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