3. PKV für Beamte: Beihilfe-Bemessungssätze in der Übersicht

Beamte, Beamtenanwärter und Pensionäre erhalten die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber / Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.

 

1. Beihilfebemessungssätze und Absicherung über die PKV

 

Die folgende Grafik zeigt die Beihilfebemessungssätze sowie die Leistung der privaten Krankenversicherung (PKV):

Bild: Hallesche Krankenversicherung

 

2. Beihilfebemessungssätze für Personen mit Beihilfe vor dem 01.01.2013


Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze für Personen, die am 31.12.2012 bereits beihilfeberechtigt sind:


Beihilfeberechtigte Person Beihilfeberechtigter Ehegatte Kinder
       
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind 50 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Versorgungsempfänger 70 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigte Waisen 80 Prozent

In einigen Bundesländern – zum Beispiel Baden-Württemberg – gelten bei einer Ernennung zur Beamtin / zum Beamten nach dem 31.12.2012 neue Sätze. Hier wurden die Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern, Versorgungsempfängern sowie für Ehegatten von 70 auf 50 Prozent gesenkt!

 

3. Beihilfebemessungssätze für Personen mit Beihilfe ab dem 01.01.2013

 

Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze für Personen, die nach dem 31.12.2012 bereits beihilfeberechtigt sind:


Beihilfeberechtigte Person BaWü Beihilfeberechtigter Ehegatte Kinder
       
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind 50 Prozent 50 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern 50 Prozent 50 Prozent 80 Prozent
Versorgungsempfänger 50 Prozent 50 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigte Waisen 80 Prozent


4. Beihilfebemessungssätze in Bremen und Hessen


In Bremen und Hessen gelten folgende Beihilfebemessungssätze:

Familienstatus Ambulant Ambulant Stationär Stationär Zahn Zahn
  Bremen Hessen Bremen Hessen Bremen Hessen
             
Alleinstehend 50 Prozent 50 Prozent 50 Prozent 65 Prozent 50 Prozent 50 Prozent
Verheiratet 55 Prozent 55 Prozent 55 Prozent 70 Prozent 55 Prozent 55 Prozent
1 Kind 60 Prozent 60 Prozent 60 Prozent 75 Prozent 60 Prozent 60 Prozent
2 Kinder 65 Prozent 65 Prozent 65 Prozent 80 Prozent 65 Prozent 65 Prozent
3 Kinder 70 Prozent 70 Prozent 70 Prozent 85 Prozent 70 Prozent 70 Prozent

 

Bitte prüfen Sie Ihren Beihilfeanspruch über den Dienstherrn bzw. das zuständige Landesamt für Besoldung!


Download

Die Hallesche Krankenversicherung hat 11.2015 eine umfassende Übersicht zur Beihilfe-Regelung der Bundesländer verfasst.


Weitere Informationen finden Sie im Beihilfe-Wiki auf dieser Seite.


Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Entscheiden Sie selbst auf welche Leistungen Sie Wert legen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.