Ob ein Behandlungsbedarf im Rahmen der Kieferorthopädie vorliegt – und damit eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gegeben ist – wird in Deutschland der Schweregrad der Fehlstellung aufgrund einer befundbezogenen Einteilung anhand der sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorgenommen.
Weitere Informationen zu den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) finden Sie auf dieser
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