Beamte, Beamtenanwärter und Pensionäre erhalten die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber / Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.
Viele beihilfeberechtigte Beamte gehen davon aus, dass sie über die Beihilfe und die zusätzliche Private Krankenversicherung (als sog. Restkostenversicherung) rundum abgesichert sind. Doch dies ist meistens nicht der Fall wie der neueste Test der Stiftung Warentest Themenpaket PKV für Beamte: Beihilfeergänzungstarife im Test (20.09.2016) zeigt.
Die wesentlichen Leistungseinschränkungen gelten für folgende Bereiche:
"Brille, Zahnersatz, Besuch beim Heilpraktiker oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus: Beamte müssen bei solchen Leistungen oft zuzahlen, weil die Beihilfe nichts oder nur einen kleinen Teil zahlt. Wenn Beamte bei ihrer privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abschließen, können sie ihre Eigenanteile verringern. Wir haben solche Beihilfeergänzungs- und Wahlleistungstarife untersucht. Was der Zusatzschutz kostet und was er bringt, verrät unser Themenpaket."
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Weitere Informationen finden Sie im Test der Stiftung Warentest Themenpaket PKV für Beamte: Beihilfeergänzungstarife im Test (20.09.2016).
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Entscheiden Sie selbst auf welche Leistungen Sie Wert legen. Nutzen Sie hierfür unseren PKV-Vergleichsrechner für Beamte, der Ihnen übersichtlich die wesentlichen Unterschiede der Tarife anzeigt.
Marcus Dippold
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