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Öffnungsklausel: PKV-Aufnahmegarantie für Angestellte
Die privaten Krankenversicherer reagieren auf den häufig geäußerten Vorwurf der "Rosinenpickerei" mit einer Aufnahmegarantie für Angestellte und entkräften damit die Unterstellung, dass private Krankenversicherer nur die sog. "guten Risiken" versichern würden, also wohlhabende und kerngesunde Menschen.
Dabei wird leicht übersehen, dass bereits seit dem 01.01.1987 für Beamtenanfänger und seit dem 01.01.2005 für Beamte und Versorgungsempfänger erleichterte Zugangsvoraussetzungen bestehen. Genaue Details zu der bisherigen Öffnungsaktion für Beamte enthält die Broschüre des PKV-Verbandes "Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige".
Die Öffnungsklausel für Angestellte
Die neue Aufnahmegarantie garantiert Angestellten, die mit ihrem Einkommen erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) überschreiten und dadurch versicherungsfrei werden, den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung (PKV).
Die Zugangsvoraussetzungen orientieren sich an den folgenden, erleichterten Zugangsbedingungen:
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
- Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
- Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Wahlleistungen, wie beispielsweise ein 1-Bett oder 2-Bett-Zimmer können ebenfalls abgeschlossen werden. Die Aufnahmegarantie für Angestellte gilt auch für Familienangehörige, die bislang über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert waren.
Berufseinsteiger und Jobwechsler
Für Berufseinsteiger und Jobwechsler gilt die Aufnahmegarantie sofort. Angestellte, die neu in den Beruf einsteigen und 2014 mehr als 53.550 Euro brutto pro Jahr (2013: 52.200 Euro) verdienen oder Personen, die ihren Arbeitsplatz wechseln, sind sofort versicherungsfrei. Wer also im Juni einen neuen Arbeitsplatz antritt kann noch bis Ende November die Öffnungsklausel für Angestellte nutzen. Wer seit Anfang des Jahres (2014) mit seinem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) überschritten hat, darf ab dem 01.01.2015 in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
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Angebot | Beratung
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PKV-Anbieter mit Aufnahmegarantie für Angestellte (Stand: 15.02.2015)
Versicherungsunternehmen | Öffnungsklausel | Beginn | Tarife | Begründung | Dauer |
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Allianz | Nein1) | Keine Bevorzugung von Gruppen | ||
Alte Oldenburger | Nein1) | |||
Arag | Nein1) | |||
Axa | Nein1) | |||
Barmenia | Nein1) | |||
BBKK | Nein1) | |||
Central | Nein1) | |||
Concordia | Nein1) | |||
Continentale | Nein1) | |||
Debeka | Ja | 01.01.2013 | N, NG, NW, NW-SB, N-SB, KT2) | unbefristet |
Deutscher Ring Kranken | Ja | 15.04.2013 | Esprit M, Esprit MX und KT2) | befristet auf 2 Jahre |
Devk | Nein1) | |||
Dkv | Nein1) | |||
FAMK | Nein1) | |||
Gothaer | Nein1) | |||
Hallesche | Nein1) | |||
HanseMerkur | Nein1) | befürchtet Beitragssteigerungen | ||
Huk-Coburg | Ja | 01.04.2013 | Tarife SelectPro, E und KT2) | bis 31.12.2015 |
Inter | Nein1) | |||
LKH | ||||
LVM | ||||
Mannheimer | Nein1) | |||
Mecklenburgische | ||||
Münchener Verein | Nein1) | |||
Nürnberger | Nein1) | |||
Pax-Familienfürsorge | Ja | 01.06.2013 | abgelaufen zum 31.12.2014 | |
Provinzial (VGH) | Nein1) | |||
R+V | Nein1) | |||
Sdk | Nein1) | |||
Signal | Ja | 15.04.2013 | Start, Start-Plus u. Komfort, KT2) | befristet auf 2 Jahre |
Ukv | Nein1) | |||
Universa | Nein1) | |||
Württembergische | Nein1) |
1) Einführung einer Öffnungklausel wird abgelehnt
2) KT = Krankentagegegeld
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1) Eigene Recherchen
2) Versicherungsmagazin
3) VersicherungsJournal: Diese Krankenversicherer erwägen Aufnahmegarantie (Ausgabe vom 06.03.2014)