Antragstellung PKV: Abgefragte Zeiträume in Anträgen zur Vollversicherung (1)

 

Bei einem Wechsel in die PKV sind viele wichtige Details zu beachten, so unter anderem die zu beantwortenden Gesundheitsfragen im Antrag des privaten Krankenversicherers sowie die rechtlichen Pflichten, die sich hieraus ergeben (z.B. die vertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG):
 

 

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf – von Vermittlern und Kunden – welche Zeiträume der Erkrankung bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung (PKV) abgefragt werden. Die Fragestellung und die abgefragten Zeiträume sind für Kunden mit Vorerkrankungen von besonderer Bedeutung, hängt doch hiervon die Höhe des zu zahlenden Beitrages ab.

Nach der letzten Auswertung Anfang 2014 untersuchten wir im November 2017 nun erneut die PKV-Anträge hinsichtlich der abgefragten Zeiträumen von Diagnosen und Erkrankungen. Ausgewertet wurden Ende 2017 die Antragsformulare von 31 privaten Krankenversicherern, nur die DEVK stellte wiederum keinen Antrag zur Verfügung.

 

Antrag und Gesundheitsfragen

Jeder private Krankenversicherer prüft den Gesundheitszustand potentieller Neukunden mit eigenen Antragsformularen, wobei der Inhalt und die Reichweite der gestellten Fragen deutlich voneinander abweichen. Manche PKV-Unternehmen verwenden noch immer gerne Einzelfragen mit einer Vielzahl von weiteren Unterfragen, was der Übersicht und der daraus entstehenden Kombinationsmöglichkeiten hinsichtlich der Auslegung der Fragestellung nicht sonderlich förderlich ist.

Während nur 3 Versicherer Allianz, Central und Concordia sich gezielt und detailliert nach Beschwerden, Diagnosen und Krankheiten erkundigen, formulieren andere private Krankenversicherer wie die AXA, Barmenia, DBV und Continentale die Antragsfragen bewusst unscharf. Fragt die Allianz Krankenversicherung (APKV) detailliert nach Beschwerden in den letzten 3 Jahren in 19 Gesundheitsbereichen wie Herz und Kreislauf, Blutgefäße, Atmungs- und Verdauungsorgane etc. sowie der eingenommenen Medikamente, stellt die Continentale Krankenversicherung lediglich die Frage „Fanden in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt?“, eine Frage zu eingenommenen Medikamente fehlt gänzlich.
 

Vergleich zur Untersuchung 2014

Im Vergleich zur Untersuchung 2014 lässt sich folgendes feststellen: Nur noch 4 private Krankenversicherer (Central, Concordia, Mecklenburgische und Württembergische) bestehen im ambulanten Bereich noch auf einen Abfragezeitraum von 5 Jahren; die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BK), Signal Krankenversicherung und UKV verkürzen im Vergleich zur Auswertung 2014 den Zeitraum auf 3 Jahre (zuvor: 5 Jahre).

Auch die Nürnberger Krankenversicherung verkürzt den ambulanten Abfragezeitraum von 5 auf 3 Jahre und im stationären Bereich (Krankenhaus) von 10 auf 5 Jahre. Allerdings ist gut gemeint nicht immer gut gemacht: Gleich bei zwei Fragen im Antrag wird die ambulante Verkürzung des Abfragezeitraums auf 3 Jahre konterkariert, in dem unbegrenzt nach Krankheiten oder Beschwerden gefragt wird.

Die HanseMerkur und die LVM  verschärften dagegen die Fragen nach Medikamenten:

  • waren es bei der HanseMerkur bisher nur 3 Jahre, so wird nun ein unbegrenzter Zeitraum abgefragt
  • die LVM erfragt nun einen Zeitraum von 3 Jahren (zuvor: 12 Monate)

 

Auswirkungen auf den Antragsprozess

Auf den ersten Blick ist man verleitet zu sagen, dass unscharfe Formulierungen den Antragsprozess (evtl. auch die Annahme des Antrages durch den Versicherer bei ebenso kurzen und unpräzisen Antworten) beschleunigen können. Allerdings sollte dies nicht den Blick für die Tatsachen verstellen: vor Gericht werden alle beteiligten Parteien vom Vermittler über den Kunden bis hin zum Versicherer im Falle eines Falles Schiffbruch erleiden.

Die gezielte Abfrage von Beschwerden anhand konkreter Diagnosen kann als lästig empfunden werden, ist es aber nicht. Im Gegenteil, diese erzeugt Sicherheit und zwar auf beiden Seiten der Vertragsparteien. Der Versicherer kann sicher sein, die wesentlichen möglichen Erkrankungen abgefragt zu haben, und dem zukünftigen Versicherungsnehmer wird die Angst genommen, Beschwerden oder Krankheiten vergessen zu haben.

Daher ist es verwunderlich, dass nicht mehr Versicherer dem Beispiel von Allianz & Co. folgen und explizit konkrete Diagnosen abfragen.

 

Pflichten des Antragstellers

Anstatt wie bisher den Antragsteller nur im „Kleingedruckten“ auf die Pflicht hinzuweisen, dass die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind, fordern die Versicherer vermehrt den potentiellen Versicherungsnehmer dazu auf, auch „solche Erkrankungen und Beschwerden anzugeben, die als unwesentlich empfunden oder nicht als Erkrankung betrachtet werden“.

 

Antrag PKV 2018: Abgefragte Zeiträume in Anträgen zur Vollversicherung

Stand: 30.11.2017

Abgefragte Zeiträume & Diagnosen (Tabelle 2) >> 

Versicherer Ambulant Stationär Zähne Medikamente Heilpraktiker Krebs Psychotherapie
               
Allianz1) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre. 5 Jahre
Alte Oldenburger 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Arag 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 12 Monate 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Axa2) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 3/5 Jahre3)
Barmenia4) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre unbegrenzt 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Bbkk 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre
Central5) 5 Jahre 10 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 5 Jahre unbegrenzt 5 Jahre
Concordia6) 5 Jahre 10 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Continentale7) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 5 Jahre
DBV2) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 3/5 Jahre3)
Debeka8) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre unbegrenzt unbegrenzt
Deutscher Ring 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Devk k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Dkv 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre unbegrenzt 3 Jahre siehe amb./stat. 5 Jahre
Gothaer 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 5 Jahre
Hallesche9) 3 Jahre 10 Jahre9) 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 3/10 Jahre10)
HanseMerkur 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre unbegrenzt 3 Jahre siehe amb./stat. 5 Jahre
Huk-Coburg11) 3 Jahre 10 Jahre 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Inter12) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
LKH 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 5 Jahre
LVM13) 3 Jahre 10 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 5 Jahre
Mecklenburgische 5 Jahre 10 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Münchener Verein 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Nürnberger14) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Pax 3 Jahre 10 Jahre 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Provinzial 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
R+V 3 Jahre 10 Jahre 3 Jahre unbegrenzt 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Sdk 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Signal 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Ukv 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre
Universa15) 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre
Württembergische 5 Jahre 10 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 5 Jahre siehe amb./stat. 10 Jahre

Abgefragte Zeiträume & Diagnosen (Tabelle 2) >> 

 

Anmerkungen:

1) Allianz: Gezielte Abfrage weiterer Beschwerden / Diagnosen / Krankheiten (Zeitraum: 3 Jahre)
2) AXA | DBV: Unbegrenzte Abfrage nach Körperimplantaten sowie Krankheiten, Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen, Fehlstellungen, Fehlbildungen - auch wenn diese derzeit nicht behandelt werden
3) AXA | DBV: Psychische/psychosomatische Erkrankung - 3 Jahre bei ambulanter bzw. 5 Jahre für stationäre Behandlung
4) Barmenia: Unbegrenzte Abfrage nach Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen
5) Central: Gezielte Abfrage weiterer Beschwerden / Diagnosen / Krankheiten (Zeitraum: 5 Jahre)
6) Concordia: Gezielte Abfrage weiterer Beschwerden / Diagnosen / Krankheiten (Zeitraum: 5 Jahre)
7) Continentale: Unbegrenzte Abfrage nach weiteren Krankheiten oder Beschwerden, die nicht behandelt wurden
8) Debeka: Unbegrenzte Abfrage nach weiteren bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden bzw. Anomalien
9) Hallesche: Bis zum Eintrittsalter 32 Jahre nur die letzten 5 Jahre
10) Hallesche: 3 Jahre bei psychischen Störungen und 10 Jahre bei psychotherapeutische Behandlungen
11) HUK-Coburg: Unbegrenzte Abfrage von Beschwerden, Krankheitsfolgen, Unfallfolgen, chronischen Krankheiten.
12) INTER: Unbegrenzte Abfrage von Krankheitsfolgen: "Sind von Krankheiten, Operationen, Unfällen Folgen zurückgeblieben oder stehen Nachbehandlungen an?"
13) LVM: Unbegrenzte Abfrage der Folgen von Erkrankungen, Verletzungen oder Unfällen
14) Nürnberger: Unbegrenzte Abfrage von Beschwerden, Krankheiten Unfallfolgen, Gebrechen oder Anomalien
15) uniVersa: Unbegrenzte Abfrage der Folgen von Krankheiten Operationen, Unfällen

 

Quellen: Anträge zur Kranken-Vollversicherung der jeweiligen Gesellschaften

 

Abgefragte Zeiträume (Werte 2014)

Die abgefragten Zeiträume für ambulante Behandlungen variieren – je nach Gesellschaft und Art der Vorerkrankung – zwischen 3 und 5 Jahren. Die Mehrheit – 27 Versicherer (24) – erfragen bei ambulanten Behandlungen einen Zeitraum von 3 Jahren, die restlichen 4 (8) Unternehmen erfragen einen Zeitraum von 5 Jahren.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei zahnärztlichen Untersuchungen und Behandlungen: Bei 28 (26) Versicherern dominiert der Abfragezeitraum von 3 Jahren während 2 (5) Versicherer sich nach den letzten 5 Jahren erkundigen. Ausnahme ist wie in 2014 die Württembergische Krankenversicherung, die nur einen Zeitraum von 2 Jahren abfragt. Die hier aufgezeigten Zeiträume für ambulante Behandlungen stimmen mit denen für Heilpraktiker-Behandlungen überein.

22 (22) Versicherer beziehen sich bei stationären Behandlungen mehrheitlich auf einen Zeitraum von 5 Jahren, 9 (10) Versicherer wünschen Angaben zu den letzten 10 Jahren.

Ein anderes Bild ergibt sich im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung: 19 (19) Versicherer erfragen hier (noch immer) einen Zeitraum von 10 Jahren während 11 (10) Versicherer sich für die letzten 5 Jahre interessieren. Erwähnenswert sind hier 4 Versicherer: Während AXA und DBV unterschiedliche Zeiträume für psychische und psychosomatische Erkrankungen abfragen (3 Jahre bei ambulanter bzw. 5 Jahre bei stationärer Behandlung) differenziert die Hallesche zwischen psychischen Störungen (3 Jahre) und psychotherapeutischen Behandlungen (10 Jahre). Nur die Debeka Krankenversicherung als der Beamtenversicherer (!) fragt als einzigster Versicherer einen unbegrenzten Zeitraum bei psychischen Störungen ab.

Bei Fragen zu eingenommenen Medikamenten zeigt sich ein völlig uneinheitliches Bild: 
 

  • 4 (4) Versicherer fragen unbegrenzte Zeiträume ab
  • 1 (2) Versicherer erfragt einen Zeitraum von 12 Monaten
  • 2 (2) Versicherer erfragen einen Zeitraum von 1 Jahr
  • 2 (2) Versicherer erfragen einen Zeitraum von 2 Jahren
  • 19 (16) Versicherer erfragen einen Zeitraum von 3 Jahren
  • 1 (4) Versicherer erfragt einen Zeitraum von 5 Jahren und
  • 2 (2) Versicherer stellen erstaunlicherweise keine Fragen zu Medikamenten

 

Fazit

Es besteht noch immer deutlicher Verbesserungsbedarf bei den Antragsformularen der privaten Krankenversicherer durch gezielte und klar abgrenzbare Fragen nach Erkrankungen und Diagnosen. Präzisere Fragen bringen mehr Sicherheit für alle Beteiligten – für Kunden, Vermittler und Versicherer.

 

Hinweis

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, geprüft. Die bereitgestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Alle Angaben ohne Gewähr. Einzig verbindlich sind die Anträge der jeweiligen Gesellschaften. Das VersicherungsWiki e.K. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen jederzeit - ohne vorherige Ankündigung - vorzunehmen.

 

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