Filterung der PKV-Anbieter-Liste: Erläuterungen zu den möglichen Filter-Einstellungen

 

Mit Hilfe von Filtern kann in der Liste der PKV-Anbieter gezielt nach Anbietern der privaten Krankenversicherung (PKV) gesucht werden. Nachfolgend eine kurze Erläuterung zum Gebrauch der verschiedenen Filter.

 

(1) Produkt-Filter: Suche nach Produkten

Der Filter "Suche nach Produkten" ermöglicht diejenigen PKV-Anbieter anzuzeigen, die beispielweise eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen anbieten oder die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung "Pflege-Bahr".

Der Produkt-Filter enthält folgende Such-Kriterien:

  • Vollversicherung
  • Vollversicherung für Beamte
  • Vollversicherung für Ärzte
  • Zusatzversicherung
  • Zusatzversicherung im Krankenhaus
  • Zusatzversicherung für Heilpraktiker
  • Zahn-Zusatzversicherung
  • Pflege-Zusatzversicherung
  • Pflege-Bahr: Staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung
  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

 

(2) Leistungs-Filter: Suche nach Leistungen (GOÄ|GOZ-Erstattung)

Durch den Einsatz des Leistungs-Filters können gezielt Anbieter der Krankenvollversicherung in Abhängigkeit von der Erstattungshöhe gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gesucht werden. Wichtig ist hierbei ein Verständnis für die Funktionsweise der Gebührenordnung, insbesondere den zugrunde liegenden Abrechnungssätzen.

Vereinfacht gesagt werden für persönliche Leistungen des Arztes folgende Abrechnungssätze unterschieden:

  • Abrechnung bis zum 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung (sog. Regelsatz)
  • Abrechnung bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung (Höchstsatz)
  • Abrechnung über dem 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung

 

Ausführliche Informationen zur Funktionsweise der Gebührenordnung finden Sie in der Broschüre des PKV-Verbandes "Leitfaden zur Erklärung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)".

 

Auf der Grundlage der ambulanten (A), stationären (S) und zahnärztlichen (Z) Leistungen des Versicherers wurde eine Suche nach folgenden Leistungskategorien definiert:

  • Premium-Leistungen: Der Versicherer erstattet in den Bereichen A/S/Z über dem 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung
  • Top-Leistungen: Der Versicherer erstattet in den Bereichen A/S über dem 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung
  • Comfort-Leistungen: Der Versicherer erstattet im stationären Bereich (S) über dem 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung
  • Basis-Leistungen: Der Versicherer erstattet in allen drei Bereichen A/S/Z bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung

 

(3) Rechtsform-Filter: Suche nach der Rechtsform des Unternehmens

Dieser Filter ermöglicht die Suche nach der Rechtsform des jeweiligen privaten Krankenversicherers als

  • Aktiengesellschaft (AG) oder
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).

 

Es wird immer wieder argumentiert, dass Versicherungsvereine (VVaG) mehr Leistung für ihre Kunden erbringen als Aktiengesellschaften (AG). Verbraucherschützer und so mancher Vorstand sehen Kunden eines Versicherungsvereins klar im Vorteil, gehören die genossenschaftlich orientierten Versicherungsvereine den Versicherten selbst und müssen keine Ausschüttungen des erwirtschafteten Gewinns in Form von Dividenden an renditehungrige Aktionäre fürchten.

 

Allerdings sollte der hier angebotene Filter nicht den Blick für das Wesentliche verstellen:

Die Rechtsform des privaten Krankenversicherers muss anhand der Konzernstruktur betrachtet werden. Oftmals firmiert ein privater Krankenversicherer als Aktiengesellschaft, die rechtliche Obergesellschaft (Holding oder Konzern) aber in Form eines Versicherungsvereins. Ein genauer Blick in das Organigramm des jeweiligen Versicherers ist unerlässlich. Die zugehörige Konzernstruktur finden Sie in den PKV-Profilen unter "Unternehmensstruktur, Kooperationen und Geschäftsberichte".

 

Gerne können Sie die oben genannten Filter für eine Suche nach der für Sie passenden privaten Krankenversicherung (PKV) auch kombinieren.

 

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