Übersicht der Beitragserhöhungen in der PKV zum 01.01.2018

 

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist aufgrund der Beitragsanpassungen zum 01.01.2018 wieder in aller Munde.
Einige Versicherer erhöhen ihre Tarife deutlich (AXA Vollversicherung + 20%, W&W Pflegetagegeld +25%), andere weniger.
Wir erläutern Ihnen auf dieser Seite die Ursachen.

 

Inhaltsübersicht
 

  Die Alternativen nach der Beitragserhöhung
  Überprüfung des Versicherungsschutzes
  Gründe für die Beitragserhöhungen

  Das auslösende Moment
  Der Zusammenhang Niedrigzinsen und Rechnungzins

 

  Übersicht der Beitragserhöhungen
  Sondereffekt Niedrigzinsen (Video)

 

1. Nach der Beitragserhöhung: Was sind Ihre Alternativen?

 

Tarifwechsel oder PKV-Wechsel

Nachdem die Mehrzahl der Privaten Krankenversicherungen die Beitragserhöhungen zum 01.01.2018 bekannt gegeben haben, stellt sich die Frage nach den möglichen Alternativen. Dabei sind folgende Konstellationen zu unterscheiden:

 

a. Ohne Wechsel des Versicherers

d.h. der Wechsel des Tarifs bzw. Änderungen der Leistungen erfolgt innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens, z.B.:

  • Änderung der Selbstbeteiligung (SB)
  • Änderung des Tarifs: Leistungen reduzieren
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
  • Wechsel in den Standardtarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
  • Wechsel in den Basistarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens

 

b. Wechsel des Versicherers

d.h. ein Wechsel des Anbieters bzw. des privaten Krankenversicherers ist nur zu empfehlen für:

  • Kunden mit Unisex-Tarifen (Abschluss der PKV ab dem 21.12.2012) können die Option eines Anbieterwechsels prüfen, da der Wechsel innerhalb der Unisex-Welt stattfindet.
  • Kunden mit Bisex-Tarifen (Abschluss der PKV vor dem 21.12.2012) sollten diesen Schritt sehr sorgfältig überlegen, da Sie bei einem Neuabschluss eines PKV-Vertrags unwiderruflich in die Unisex-Welt wechseln.

 

c. Rückkehr in die GKV

die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist vor dem 55. Lebensjahr nur möglich bei einem Eintritt der Versicherungspflicht.
Ab dem 55. Lebensjahr tritt i. d. R. keine Versicherungspflicht ein, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Hier empfiehlt sich die Expertise eines Fachanwalts.

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2. Überprüfung Versicherungsschutz

 

► Sie sind unzufrieden mit Ihrer PKV?
► Haben auch Sie eine Beitragserhöhung zum 01.01.2018 erhalten?
► Der PKV-Vertrag wurde nach dem 21.12.2012 abgeschlossen?

Gerne überprüfen wir für Sie, ob ein Wechsel Vorteile für Sie bringt.

 

Für eine Tarifanalyse senden Sie uns bitte (Fax/ E-Mail) eine Kopie des aktuellen Versicherungsscheins mit den folgenden Angaben:

  • alle versicherten Personen inkl. Geburtsdaten
  • der zu zahlende Monatsbeitrag je Person
  • der zu zahlende Monatsbeitrag insgesamt
  • der ursprüngliche Vertragsbeginn

 

Bitte vervollständigen Sie das nachfolgende Kontaktformular:

 

 

 

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3. Gründe für Beitragsanpassung (BAP) zum 01.01.2018

Die Ursachen für die Verwerfungen sind aktuell auf zwei Gründe zurückzuführen:

 

a. Auslösendes Moment

In der Vergangenheit waren eigentlich erforderliche Beitragserhöhungen nicht zulässig, da das sog. auslösende Moment für eine Beitragsanpassung noch nicht erreicht wurde. Jeder private Krankenversicherer bestimmt über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) selbst, wann er eine Beitragsanpassung vornimmt. Der Versicherer legt somit das auslösende Moment einer Beitragsanpassung in den AVB selbst fest, d.h. als welcher prozentualen Abweichung der kalkulierten von den tatsächlichen Kosten er eine Beitragsanpassung in Abstimmung mit dem Treuhänder für notwendig erachtet. Einige Versicherer legen hier eine Abweichung von 5 Prozent zugrunde, andere bei 7,5 Prozent, manche erst bei 10 Prozent.

 

Beispiel:
Wenn ein privater Krankenversicherer als auslösendes Moment für eine Beitragsanpassung eine Abweichung von 7,5 Prozent zugrunde legt, so kann er im jeweiligen Tarif keine Beitragsanpassung durchführen, wenn die tatsächlichen Kosten "nur" um 6 Prozent über den kalkulierten Kosten liegen. Die logische Folge daraus ist, dass die nächste Beitragsanpassung zu einem späteren Zeitpunkt daher umso höher ausfällt.

 

b. Niedrigzinsen

Auf der anderen Seite fordert die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank ihren Tribut: die meisten Unisex-Tarife sind noch mit einem Rechnungszins von 2,75 % kalkuliert (alte Bisextarife können einen Rechnungszins von bis zu 3,5 % aufweisen).
 

Das Problem:

Je höher der hinterlegte Rechnungszins ist, desto billiger ist der zu zahlende Tarifbeitrag – anders ausgedrückt: Wird der Rechnungszins in der Kalkulation gesenkt, steigen unweigerlich die Beiträge.

Aber: Niedrigzinsen stellen für sich allein betrachtet keinen Grund für eine Beitragserhöhung dar – Versicherer müssen warten bis auch die Kosten steigen (siehe auslösendes Moment).

 

Die Grafik der Halleschen Krankenversicherung verdeutlicht die Unterschiede der Kalkulation bei einem abweichenden Rechnungszins:

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4. Übersicht der Beitragsanpassung für Neukunden in ausgewählten Tarifen der PKV

 

Stand: 20.12.2017
 

Versicherer Beitrag 2017 Beitrag 2018 Differenz
(absolut)
Differenz
(prozentual)
Rechnungszins
2018 (2017)
  in Euro in Euro in Euro in Prozent in %
Allianz          
AktiMed Best 90 628,62 € 683,77 € + 55,15 € + 8,77 % 2,75 (2,75)
AktiMed Plus 100 551,34 € 542,36 € - 8,98 € - 1,63 % 2,75 (2,75)
           
PZTB03
Pflegetagegeld - Satz 50 €
25,05 € 24,00 € - 1,05 € - 4,19 %  
           
Alte Oldenburger          
A80-K20-K/S-Z100/80 580,09 € 594,75 € + 14,66 € + 2,53 %  
A90-K20-K/S-Z100/80 627,20 € 651,20 € + 24,00 € + 3,83 %  
A112-K20-K/S-Z100/80 532,28 € 576,60 € + 44,32 € + 8,33 %  
           
Arag          
210-220-529 731,92 € 782,11 € + 50,19 € + 6,86 % 2,61 (2,75)
           
AXA          
Vital-300U-Prem-Zahn-U 498,72 € 617,17 € + 118,45 € + 23,75 %  
Vital-900U-Prem-Zahn-U 510,65 € 526,90 € + 16,25 € + 3,18 %  
           
Barmenia          
einsAexpert1+ 620,40 € 675,85 € + 55,45 € + 8,94 % 2,75 (2,75)
einsAexpert3+ 527,31 € 582,86 € + 55,55 € + 10,53 % 2,75 (2,75)
           
BBKK          
GesundheitsComfort 300 534,24 € 588,00 € + 53,76 € +10,06 % k.A.
GesundheitsComfort 900 446,41 € 446,41 € + 0,00 € + 0,00 % k.A.
Pflege Premium+
Pflegetagegeld - Satz 50 €
35,20 € 35,20 € + 0,00 € + 0,00 % k.A.
           
Deutscher Ring          
comfort+ 584,40 € 623,09 € + 38,69 € + 6,62 % 2,75 (2,75)
           
PflegeTop
Pflegetagegeld - Satz 50 €
21,55 € 21,55 € +0,00 € + 0,00 %  
           
DKV          
BMK0-BMKD-BMZ1 617,89 € 617,89 € + 0,00 € + 0,00 % k.A.
           
PTG
Pflegetagegeld - Satz 50 €
27,20 € 27,20 € + 0,00 € + 0,00 % k.A.
           
Hallesche          
NK Bonus, URZ 564,49 € 585,99 € + 21,50 € + 3,81 % 2,50 (2,50)
NK 2, URZ 510,37 € 529,22 € + 18,85 € + 3,69 % 2,50 (2,50)
NK1, URZ 400,80 € 430,41 € + 29,61 € + 7,39 % 2,50 (2,50)
           
OLGAflex
Pflegetagegeld - Satz 50 €
29,50 € 29,50 € + 0,00 € + 0,00 %  
           
HanseMerkur          
KVT1000-PSV 417,33 € 417,33 € + 0,00 € + 0,00 %  
Beitragsgarantie bis 31.12.2018          
           
HUK-Coburg          
BAP voraussichtlich 03.2018          
           
INTER          
QMP300 599,89 € 633,28 € + 33,39 € + 5,57 % k.A.
QMP600 522,47 € 539,22 € + 16,75 € + 3,21 % k.A.
QMP1200 454,41 € 483,04 € + 28,63 € + 6,30 % k.A.
           
R+V          
TN0U 682,35 € 725,83 € + 43,48 € + 6,37 % k.A.
TN1U 615,84 € 625,08 € + 9,24 € + 1,50 % k.A.
           
PKU
Pflegetagegeld - Satz 50 €
23,90 € 25,80 € +1,90 € +7,95 % k.A.
           
SDK          
AM10-S1-Z9 769,31 € 769,31 € + 0,00 € + 0,00 % 2,00 (2,00)
AM12-S1-Z9 642,97 € 642,97 € + 0,00 € + 0,00 % 2,00 (2,00)
AM31-S1-Z8 511,65 € 511,65 € + 0,00 € + 0,00 % 2,00 (2,00)
Beitragsgarantie bis 31.12.2018          
           
Signal          
Exklusiv-Plus 0 585,83 € 585,83 € + 0,00 € + 0,00 % 2,75 (2,75)
Exklusiv-Plus 2 522,59 € 522,59 € + 0,00 € + 0,00 % 2,75 (2,75)
           
PflegeTop
Pflegetagegeld - Satz 50 €
21,55 € 21,55 € + 0,00 € + 0,00 %  
           
UKV          
GesundheitsComfort 300 534,24 € 588,00 € + 53,76 € +10,06 % k.A.
GesundheitsComfort 900 446,41 € 446,41 € + 0,00 € + 0,00 % k.A.
           
Pflege Premium+
Pflegetagegeld - Satz 50 €
35,20 € 35,20 € + 0,00 € + 0,00 % k.A.
           
Württembergische          
GU300 478,92 € 505,08 € + 26,16 € + 5,46 % k.A.
GU600 339,69 € 364,92 € + 25,23 € + 7,43 % k.A.
GU1200 308,96 € 332,40 € + 23,44 € + 7,59 % k.A.
           
PTPU
Pflegetagegeld - Satz 50 €
23,00 € 29,00 € + 6,00 € + 26,09 % k.A.

 

Hinweise 

(1) Die hier gezeigten Einzel-Beiträge gelten jeweils für 30-jährige Personen sind sog. Neugeschäftsbeiträge – d.h. zu zahlende Beiträge bei einem Neueintritt in die PKV zum 01.01.2017 bzw. zum 01.01.2018 inkl. den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent, die Pflegepflichtversicherung sowie ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag in Höhe von 100 € / Tag (3.000 Euro / Monat). 
 

(2) Um eine verlässliche Aussage über die Beitragsentwicklung treffen zu können sind folgende Überlegungen zu berücksichtigen:

  • Wieviele Jahre liegt die letzte Beitragserhöhung zurück?
  • Welcher Rechnungszins liegt den Tarifen aktuell (und in der Vergangenheit) zugrunde?

 

(3) Diese Übersicht der Beitragserhöhungen ist nicht für Bestandskunden der PKV.​

(4) Bitte beachten Sie die neuen Kündigungsfristen von 2 Monaten bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsverminderung (§ 205 Abs. 4 VVG).


Alle Daten wurden sorgfältig recherchiert und überprüft. Das VersicherungsWiki e.K. übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen. Verbindlich sind ausschliesslich die jeweils aktuellen Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) in Verbindung mit den gültigen Tarifbedingungen. Verbindliche Angebote sind bei den jeweiligen Versicherern oder dem Internetportal PKV-Wiki anzufordern.

 

 

 

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