Nullzinsrechner: Auswirkung der Senkung des Garantiezinses

 

Damit Versicherer Kunden nicht mehr versprechen, als sie später erwirtschaften können, legt das Bundesfinanzministerium (BMF) den sog. Höchstrechnungszins (Garantiezins) fest. Dieser Zinssatz legt fest, welche Verzinsung die Versicherer Ihren Kunden höchstens garantieren dürfen. In den meisten Fällen entspricht der Garantiezins der Versicherer dem Höchstrechnungszins – allerdings dürfen Versicherer einen geringeren Garantiezins als den Höchstrechnungszins festlegen.

Eine Übersicht der Entwicklung der Überschussbeteiligungen inkl. dem zugehörigen Höchstrechnungszins (Garantiezins) finden Sie auf dieser Seite.

 

Mit dem Beschluss des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum 01.01.2017 den Höchstrechnungszins (Garantiezins) für klassische Lebens- und Rentenversicherungen von 1,25 auf 0,9 % zu senken, steht zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit deutlich weniger garantiertes Kapital zur Auszahlung zur Verfügung.

 

Mit unserem Nullzinsrechner können Sie die Auswirkungen der Absenkung des Garantiezinses zum 01.01.2017 für die folgenden Produkte simulieren:

  • Altersvorsorge (Rentenversicherung)
  • Biometrie (Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Hinterbliebenenschutz (Risikolebensversicherung)

 

In Abhängigkeit von

  • Eintrittsalter
  • Vertragslaufzeit und
  • zu zahlendem Beitrag (Rentenversicherung) bzw. monaltliche BU-Rente oder Versicherungsleistung (Risiko-LV)

 

zeigt Ihnen der Zinsrechner die Auswirkungen der Senkung des Garantiezinses

  • auf die garantierte Leistung (Rentenversicherung) und/oder
  • der zu zahlenden Prämie (Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung).

 

 

 

Der Nullzinsrechner: Auswirkung der Absenkung des Garantiezinses zum 01.01.2017

 

 

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Artikel der Stiftung Warentest: Lebens­versicherung - Der Garan­tiezins sinkt weiter

 

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