BAP-Strategien: Was PKV-Versicherte gegen Beitragsanpassungen unternehmen können

 

In der privaten Krankenversicherung kommt es zwangsläufig und regelmäßig immer wieder zu Beitragsanpassungen (BAP), also zu Beitragserhöhungen als auch -senkungen. Was PKV-Versicherte gegen Beitragsanpassungen unternehmen können.

 

Was PKV-Versicherte gegen Beitragsanpassungen unternehmen können

 

Privat Krankenversicherte haben bei Beitragsanpassungen folgende Handlungsmöglichkeiten:

  • Änderung der Selbstbeteiligung (SB)
  • Änderung des Tarifs | Leistungen reduzieren
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
  • Wechsel in den Standardtarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
  • Wechsel in den Basistarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
  • Wechsel des Anbieters | Privaten Krankenversicherers
  • Rückkehr in die GKV

 

Änderung der Selbstbeteiligung (SB)

Durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung (SB) kann mitunter eine beträchtliche Beitragsersparnis erzielt werden.
Allerdings ist zu beachten, dass ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung später meist nur mit einer formellen Antragstellung und Gesundheitsprüfung zu revidieren ist.

 

Als Faustregel gilt: Die erzielte Beitragsersparnis muss höher sein als die neu hinzukommende Selbstbeteiligung (SB).

Beispiel 1:
(1) Monatsbeitrag vor Tarifumstellung: 500,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro pro Jahr
>> monatliche Selbstbeteiligung: 300 / 12 = 25,00 Euro
>> monatlicher Zahlbetrag inkl. SB: 500 + 25 (300/12) = 525,00 Euro / Monat

(2) Monatsbeitrag nach Tarifumstellung: 450,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 900 Euro pro Jahr
>> monatliche Selbstbeteiligung: 900 / 12 = 75,00 Euro
>> monatlicher zu Zahlbetrag inkl. SB: 450 + 75 (900/12) = 525,00 Euro / Monat

Ersparnis 1
>> Brutto-Ersparnis: 500 - 450 = 50 Euro x 12 = 600,00 Euro / Jahr - Ersparnis in Höhe der neu hinzukommenden Selbstbeteiligung!
>> Effektive Netto-Ersparnis unter Berücksichtigung der SB: 525 - 525 = 0,00 Euro

 

Beispiel 2:
(3) Monatsbeitrag nach Tarifumstellung: 400,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 900 Euro pro Jahr
>> monatliche Selbstbeteiligung: 900 / 12 = 75,00 Euro
>> monatlicher zu Zahlbetrag inkl. SB: 400 + 75 (900/12) = 475,00 Euro / Monat

Ersparnis 2
>> Brutto-Ersparnis: 500 - 400 = 100 Euro x 12 = 1.200 Euro / Jahr - Ersparnis übersteigt die neu hinzukommende Selbstbeteiligung!
>> Effektive Netto-Ersparnis unter Berücksichtigung der SB: 525 - 475 = 50,00 Euro x 12 = 600,00 Euro / Jahr

 

 

 

 

 

 

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