Durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung (SB) kann mitunter eine beträchtliche Beitragsersparnis erzielt werden.
Allerdings ist zu beachten, dass ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung später meist nur mit einer formellen Antragstellung und Gesundheitsprüfung zu revidieren ist.
Als Faustregel gilt: Die erzielte Beitragsersparnis muss höher sein als die neu hinzukommende Selbstbeteiligung (SB).
Beispiel 1:
(1) Monatsbeitrag vor Tarifumstellung: 500,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro pro Jahr
>> monatliche Selbstbeteiligung: 300 / 12 = 25,00 Euro
>> monatlicher Zahlbetrag inkl. SB: 500 + 25 (300/12) = 525,00 Euro / Monat
(2) Monatsbeitrag nach Tarifumstellung: 450,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 900 Euro pro Jahr
>> monatliche Selbstbeteiligung: 900 / 12 = 75,00 Euro
>> monatlicher zu Zahlbetrag inkl. SB: 450 + 75 (900/12) = 525,00 Euro / Monat
Ersparnis 1
>> Brutto-Ersparnis: 500 - 450 = 50 Euro x 12 = 600,00 Euro / Jahr - Ersparnis in Höhe der neu hinzukommenden Selbstbeteiligung!
>> Effektive Netto-Ersparnis unter Berücksichtigung der SB: 525 - 525 = 0,00 Euro
Beispiel 2:
(3) Monatsbeitrag nach Tarifumstellung: 400,00 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 900 Euro pro Jahr
>> monatliche Selbstbeteiligung: 900 / 12 = 75,00 Euro
>> monatlicher zu Zahlbetrag inkl. SB: 400 + 75 (900/12) = 475,00 Euro / Monat
Ersparnis 2
>> Brutto-Ersparnis: 500 - 400 = 100 Euro x 12 = 1.200 Euro / Jahr - Ersparnis übersteigt die neu hinzukommende Selbstbeteiligung!
>> Effektive Netto-Ersparnis unter Berücksichtigung der SB: 525 - 475 = 50,00 Euro x 12 = 600,00 Euro / Jahr