Als Rentner in der PKV: Der Standardtarif

Der Standardtarif wurde 1994 eingeführt und ist für langjährig Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) gedacht, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Wenn die unten genannten Voraussetzungen gegeben sind ist ein Wechsel in den Standardtarif für privat Versicherte möglich – allerdings nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

Der Standardtarif ist ein einheitlicher Tarif der PKV mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, dessen Versicherungsschutz vergleichbar ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungen im Standardtarif sind nicht vollständig identisch mit denen der GKV. Die vereinbarten Versicherungsleistungen sind dem Privatversicherten – im Gegensatz zur GKV – während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Ist eine Behandlung medizinisch notwendig, übernimmt die Versicherung die vereinbarten Kosten. Anders als in der GKV sind Behandlungen im Standardtarif der PKV nicht von der Kostenerstattung ausgeschlossen, wenn sie weniger wirtschaftlich als andere sind.

 

Wer kann sich im Standardtarif versichern?

Der Standardtarif ist nur für Versicherte geöffnet, die bereits vor dem 01.01.2009 in die PKV versichert waren. Diese Personen können unter folgenden Zugangsvoraussetzungen in den Standardtarif wechseln:

 

  • Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und seit mindestens 10 Jahren in der PKV vollversichert sind

 

  • Versicherte, die mindestens 55 Jahre alt sind, seit mindestens 10 Jahren in der PKV vollversichert sind und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2018: 53.100 Euro/Jahr) liegt

 

  • Versicherte, die jünger als 55 Jahre sind, seit mindestens 10 Jahren in der PKV vollversichert sind, eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2018: 53.100 Euro/Jahr) liegt. Ebenso können ihre Familienangehörigen in den Standardtarif wechseln, wenn sie bei einer GKV-Mitgliedschaft des Versicherten familienversichert wären.

 

  • Beamte, Polizisten, Soldaten
    Diese zuvor genannten Regelungen für die Aufnahme in den Standardtarif gelten auch für Versicherte, die beihilfeberechtigt sind, sowie deren Angehörige. Ebenso können Heilfürsorgeempfänger den Standardtarif abschließen, sofern sie durch eine Anwartschaft für eine private Krankheitsvollversicherung die erforderliche Vorversicherungszeit vorweisen können.

 

 

Der Standardtarif ist bei langfristigen finanziellen Schwierigkeiten aus folgenden Gründen interessant:

  • Deutlich geringerer Beitrag als in bisherigen Tarifen
  • Versicherungsschutz auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Die Versicherungsleistungen sind dem Privatversicherten während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert
  • Der Beitrag im Standardtarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag (2018: 646,05 Euro/Monat zzgl. Pflege) begrenzt
  • Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif beitragsmindernd angerechnet
  • Besonders bei Versicherten im Rentenalter führen die Alterungsrückstellungen im Standardtarif in der Regel zu sehr geringen Beiträgen
  • Zahlt der Versicherte im bisherigen Tarif einen Risikozuschlag, muss er ihn auch im Standardtarif bezahlen.

 


Achtung:

(1) Die bis zum 31. Dezember 2008 von Personen ohne Versicherungsschutz abgeschlossenen Versicherungsverträge im Standardtarif wurden zum 1. Januar 2009 auf Verträge im Basistarif umgestellt (§ 315 Abs. 4 SGB V). Nur Versicherte, die sich bis zum 31. Dezember 2008 in Normaltarifen privat krankenversichert hatten, genießen Bestandsschutz und können auch künftig noch in den Standardtarif anstelle des Basistarifs wechseln. Für Neukunden ist der Standardtarif seit 2009 nicht mehr geöffnet.

(2) Bei einem Tarifwechsel oder Wechsel des Versicherers:
Mit einem Wechsel aus Bisex-Tarifen (geschlechtsabhängig kalkuliert) in sog. Unisex-Tarife (geschlechtsunabhängig kalkuliert) verliert der langjährige Versicherte das Recht auf einen späteren Wechsel in den Standardtarif. Privatversicherte in Unisex-Tarifen können nur in den in der Regel teureren Basistarif wechseln.


 

Weitere Einzelheiten wie Leistungen, zu zahlender Beitrag, Besonderheiten finden Sie im Beitrag Der Standardtarif unter der Rubrik "Finanzielle Schwierigkeiten". Dort finden Sie auch einen Leistungsvergleich zwischen Standard- und Basistarif.

 

Downloads

(1) PKV-Verband: Alternativen in jeder Lebenslage
(2) PKV-Verband: MB/ST 2009 – Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) Standardtarif

 

Quellen:

(1) Wikipedia: Der Standardtarif
(2) Bundesgesundheitsministerium: Der Standardtarif
(3) StiWa (€): Beitrag in der PKV senken mit der Wahl des Standardtarifs

 

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