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Privat oder gesetzlich versichern? Unterschiede der GKV und PKV im Überblick

Vergleich: Wie unterscheiden sich GKV und PKV?

 

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich deutlich voneinander. Ebenso die Erstattung von Leistungen sowie die Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Vor einem Wechsel in die PKV sollten Sie sich umfassend informieren und durch einen Experten ausführlich beraten lassen.


Weshalb sollte Mann / Frau in die PKV wechseln?
Diese Frage beanworten wir Ihnen auf dieser Seite ausführlich.

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Gründe für einen Wechsel in die PKV

Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) gibt es viele:

 

  • Bessere medizinische Versorgung
  • Garantierte medizinische Leistungen
  • Zugang zu neuesten Behandlungsmethoden
  • Schnellere Termine bei Ärzte & Spezialisten

 

Leistungsvergleich der GKV und PKV (1)

Wie unterscheiden sich die Leistungen der GKV und PKV?

 

Sie möchten in die PKV wechseln und fragen sich, welche Unterschiede die beiden Systeme bieten?

Alle Unterschiede der GKV und PKV im Überblick!

Quelle: PKV-Verband

Die PKV 2024 in €

beträgt das maximal zu berück-sichtigende Gehalt bei der Berechnung des GKV-Beitrags 2024 (Beitragsbe-messungsgrenze 5.175,00 €)

beträgt das notwendige Gehalt für einen Wechsel in die PKV 2024 (Jahresarbeits-entgeltgrenze 5.775,00 €)

ist der maximale zu zahlende Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 1.019,48 €)

ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss in der GKV 2024 für Versicherte mit / ohne Kinder (KV + Pflege = 525,26 €)

Leistungsvergleich der GKV und PKV (2)

Wie unterscheiden sich die Leistungen der GKV und PKV?

 

Wir vergleichen für Sie die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Unsere Tabelle zeigt alle Unterschiede der GKV und PKV – für
die ambulante, stationäre und zahnärztlichen Behandlung!

 

Leistungen GKV PKV
     
Ambulante Leistungen Ambulante Leistungen Ambulante Leistungen
Wahl des Arztes Ärzte nur mit Kassenzulassung Freie Wahl des Arztes
  Spezialist und Facharzt nur mit Überweisung Jeder Spezialist und Facharzt
Wechsel des Arztes Nur eingeschränkt möglich Jederzeit möglich
Praxisgebühr Keine Praxisgebühr seit dem 01.01.2013 (zuvor: 10 Euro pro Quartal) Keine Praxisgebühr
Heilpraktiker Keine Erstattung Erstattung (Tarifabhängig)
Psychotherapie Nur mit Zuzahlungen Keine Zuzahlungen (Tarifabhängig)
Arzneimittel, Medikamente Arzneimittel unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit (Stichwort: Generika) Jedes anerkannte Medikament, das der Arzt verordnet
  Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Grippe-, Hustenmittel etc.) Auch homöopathische Arzneimittel (Tarifabhängig)
  Zuzahlungen von 10 Prozent, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je verordnetem Medikament Zuzahlungen in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
Brillen, Kontaktlinsen Keine Erstattung, nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
Heilmittel (Massagen, Fango etc.) Zuzahlungen von 10 Prozent für jedes Mittel zzgl. 10 Euro je Verordnung Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
Hilfsmittel (Hörgeräte, Krankenfahrstühle) Zuzahlungen von 10 Prozent, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Hilfsmittel Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
     
Stationäre Leistungen Stationäre Leistungen Stationäre Leistungen
Wahl des Krankenhauses (KH) Das örtliche Krankenhaus (das Ihrem Wohnort nächst gelegene KH, sog. Einweisungsklausel) Freie Wahl des Krankenhauses
Wahl des behandelnden Arztes (KH) Behandlung durch den diensthabenden Arzt Freie Wahl des Arztes oder Spezialisten
Leistungen Allg. Krankenhausleistungen Chefarzt-Behandlung (Tarifabhängig)
Zimmerwahl Mehrbett-Zimmer 1- oder 2-Bettzimmer (Tarifabhängig)
Zuzahlungen Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage im Kalenderjahr Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
     
Zahnärztl. Leistungen Zahnärztliche Leistungen Zahnärztliche Leistungen
Wahl des Zahnarztes Nur Zahnärzte mit Kassenzulassung Freie Wahl des Zahnarztes
Höhe der Versorgung Der Versicherte erhält für Zahnersatz nur Pauschalen in Form sog. befundbezogener Festzuschüsse. Diese orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung:
Der Versicherte erhält als Festzuschuss 60 % der Regelversorgung. Bei nachgewiesener 5-jähriger Vorsorge erhöht sich der Zuschuss auf 70 % und bei 10-jähriger Vorsorge erhält er 75 % der Regelversorgung.
Bei einer hochwertigen Versorgung (Implantate) beteiligt sich die GKV gar nicht oder nur mit dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung.
Vereinfacht gilt: Je hochwertiger die gewählte Versorgung, desto größer sind die zusätzlichen Eigenbeteiligungen.
Sämtliche zahnärztlichen Leistungen wie Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden tarifabhängig erstattet. Auch eine höherwertige
Versorgung (Implantate) wird übernommen.
     
Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld
Selbständige Selbstständige haben seit dem 01.01.2009 keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Krankengeld. Sie können ihr Einkommen durch die Wahl des allg. Beitragssatzes (15,5 %) in der GKV absichern oder durch eine zusätzliche private Zusatzversicherung. Selbstständige können ihr Einkommen durch die Wahl eines geeigneten Krankentagegeld-Tarifs absichern
Dauer des Krankengeldes Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit (Stichwort: Aussteuerung) Krankengeld in Höhe des abgesicherten Tagessatzes, max. in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens ohne Begrenzung auf die 78 Wochen-Regelung, längstens bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
Maximale Höhe 90 % vom Netto, max. 70 % aus Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 Euro) abzgl. des Beitrags für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung
>> max. 120,75 Euro / Tag in 2024
Krankengeld in Höhe des abgesicherten Tagessatzes, max. in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens
     
Auslandsversicherung Auslandsversicherung Auslandsversicherung
Umfang Der Versicherungsschutz der GKV gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen; teilweise mit hohen Eigenbeteiligungen, da die Regelungen des Behandlungslandes angewendet
werden. Die Erstattung von Rücktransportkosten ist in jedem Fall
ausgeschlossen.
Der Auslandsschutz ist tarifabhängig.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.

Die Vorteile der PKV

Welche Vorteile bietet die PKV?

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet wesentliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

 

(1) Beitrag & Beitragsberechnung

Die Beiträge in der PKV sind unabhängig vom Einkommen. Stattdessen werden die PKV-Beiträge bestimmt durch

  • das (Eintritts-)Alter des Versicherten,
  • dessen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie
  • den gewählten Tarifleistungen

 

Zusätzlich wird via Kalkulation automatisch Vorsorge für das Alter getroffen – Stichwort: Alterungsrückstellungen und gesetzlicher Vorsorgetarif (10 %-iger Beitragszuschlag)

Ein 30-jähriger Angestellter zahlt für einen Premium-Schutz mit exzellenten Leistungen inkl. Pflegeversicherung 306 Euro im Monat – wie unser Vergleichsrechner zeigt.

 

(2) Leistungen, Leistungsgarantie & Tarifwechsel

PKV-Versicherte vereinbaren die gewünschten Leistungen individuell mit dem jeweiligen privaten Krankenversicherer und genießen eine deutlich bessere Versorgung als GKV-Versicherte. Zusätzlich sind die vertraglich vereinbarten Leistungen garantiert, d.h. vertraglich vereinbarte Leistungen können später nicht durch den Versicherer gekürzt werden.

Zusätzlich haben PKV-Versicherte die Möglichkeit in einen anderen Tarif mit gleichen Leistungen zu wechseln. Dieses Tarifwechselrecht ist in § 204 VVG gesetzlich verankert. GKV-Versicherte haben keine Möglichkeit die Leistung zu ändern, da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bzw. das Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird.

 

(3) Medizinischer Fortschritt & Arzt-Termine

Wie bereits erläutert haben PKV-Versicherte systembedingt einen schnelleren Zugang zu neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethoden als GKV-Versicherte. Zusätzlich erhalten Privatpatienten deutlich schneller einen Termin bei Ärzten und Fachärzten. Die Teilnahme am medizinischen Fortschritt steht unter keinem Erlaubnisvorbehalt wie in der GKV.

 

(4) Behandlung & Medikamente

Privat Versicherte haben bei einer stationären Behandlung die freie Wahl unter den Kliniken während gesetzlich Versicherte in das nächstgelegene, kostengünstigste Krankenhaus eingewiesen werden.

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten PKV-Versicherte Original-Präparate während GKV-Versicherte meist auf Nachahmer-Präparate (sog. Generika) verwiesen werden. Privatversicherte müssen keine Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamenten leisten – im Gegensatz zu GKV-Versicherten. Allerdings kann – je nach Tarif – eine Selbstbeteiligung anfallen, sofern diese vereinbart wurde. Bei GKV-Versicherten bestimmen sog. Rabatt-Verträge die zu zahlenden Eigenanteile.

 

(5) Leistungsfreiheit & Beitragsrückerstattung (BRE)

Fast alle privaten Krankenversicherer belohnen Ihre Kunden in der Kranken-Vollversicherung mit einer sog. Beitragsrückerstattung – d.h. Privat Versicherte erhalten mehrere Monatsbeiträge zurückerstattet, wenn innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht werden. Einige PKV-Unternehmen bieten nicht nur eine Beitragsrückerstattung in Höhe von z.B. 1.500 Euro sondern zusätzlich noch eine Pauschalleistung z.B. in Höhe von 900 Euro.

 

Nach all diesen Vorteilen der PKV wollen wir die Vorteile der GKV nicht verschweigen – ganz im Gegenteil bietet doch die gesetzlichen Krankenversicherung einige Leistungen mit Alleinstellungsmerkmalen:

 

Die Vorteile der GKV

Welche Vorteile bietet die GKV?

Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat Ihre Stärken:

 

(1) Beitrag & Beitragsberechnung

Der an die Krankenkasse zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Einkommen, richtet sich also nach dem monatlichen Bruttoverdienst. Sinkt das mtl. Einkommen, sinkt auch der zu zahlenden Kassen-Beitrag. Erhöht sich allerdings der monatliche Verdienst, so erhöht sich auch der zu zahlende GKV-Beitrag – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

 

(2) Leistungen, Leistungsgarantie & Kassenwechsel

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist bestimmt durch das Solidaritätsprinzip, d.h. alle GKV-Versicherten erhalten dieselben Leistungen – unabhängig vom zu zahlenden Beitrag. Allerdings sind die GKV-Leistungen nicht garantiert und können jederzeit durch die Bundesregierung gekürzt werden (wie die Vergangenheit gezeigt hat).

Die Leistungen der GKV sind zu 96 Prozent identisch, allerdings bieten einige Krankenkassen Mehrleistungen durch Zusatztarife an. Diese zusätzlichen Leistungen sind in der jeweiligen Satzung der Kasse fixiert.

 

(3) Kassenwechsel

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist unkompliziert möglich, da die Leistungen nahezu identisch sind. Durch einen Wechsel der Kasse können GKV-Mitglieder sich bessere Leistungen sichern – oftmals für geringere monatliche Beiträge.

 

(4) Familienversicherung

Ein wesentlicher Vorteil der steuerfinanzierten GKV ist die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern wie Ehefrauen/-männer und Kindern – sofern deren Einkommen max. 450 Euro / Monat beträgt.

 

Die Arztwahl in der GKV und PKV

Wie unterscheidet sich die Wahl des Arztes in der GKV und PKV?

 

Die (freie) Wahl des Arztes sowie die Wahl des Krankenhauses ist abhängig von der Mitgliedschaft in der GKV oder PKV.

Die Unterschiede der Arztwahl im Überblick!

Quelle: PKV-Verband

 

 

Leistungskürzungen der GKV seit 1993

Leistungskürzungen der GKV im Zeitverlauf

 

Zur Stabilisierung des zu zahlenden GKV-Beitrags kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Leistungskürzungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Leistungskürzungen der GKV im Überblick!

Quelle: PKV-Verband

GKV-Beitrag und AGZ 2024 in €

ist der maximale zu zahlende KV-Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (nur KV = 843,53 €)

ist der maximale zu zahlende Pflege-Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (nur Pflege = 175,95 €)

ist der maximale zu zahlende Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 1019,48 €)

ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 525,26 €)

Ärztliche Vergütung in GKV und PKV

Wie unterscheidet sich die ärztliche Vergütung in der GKV und PKV?

 

So unterschiedlich die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind, so verschieden sind auch die ärztlichen Vergütungen in beiden Systemen.

Die Unterschiede der Vergütungen von Ärzten im Überblick!

Quelle: PKV-Verband

Teilhabe am medizinischen Fortschritt

Der Sinn und Zweck einer Krankenversicherung ist immer derselbe – die Gesundheit des Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu bessern.

Private Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) lässt sich der persönliche Versicherungsschutz aus einer Vielzahl Tarifen individuell zusammenstellen. Die Leistungen der jeweiligen privaten Krankenversicherer unterschieden sich deutlich. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erstattet die PKV alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Kosten für privatärztliche Behandlungen gemäß dem modernen Stand der Medizin sind erstattungsfähig. Privatversicherte können sich auf die unbegrenzte Teilhabe am medizinischen Fortschritt verlassen. Die PKV kennt keinen Erlaubnisvorbehalt für neue ambulante Leistungen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Anders die Gesetzliche Krankenversicherung: Über die zu gewährenden Diagnoseverfahren und konkreten medizinischen Therapien der gesetzlichen Krankenkassen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  – unter Abwägung der beiden Kriterien: Teilhabe am medizinischen Fortschritt versus Wirtschaftlichkeitsgebot. Der G-BA muss eine Innovation als wirksam und wirtschaftlich anerkennen, damit die Krankenkassen diese Leistungen erstatten.

Obwohl das Sozialgesetzbuch jedem gesetzlich Versicherten die Teilhabe am medizinischen Fortschritt (SGB V § 2) verspricht, stellen die gesetzlichen Krankenkassen die medizinischen Leistungen nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (SGB V § 12) zur Verfügung:

 

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

 

Während somit die Leistungen der GKV stets „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen, zählt in der PKV nur das Kriterium der medizinischen Notwendigkeit. Aus diesem Grund haben Privatpatienten in der Regel wesentlich früher Zugang zu innovativen Behandlungs- und Untersuchungsmethoden.

 

PKV garantiert medizinischen Fortschritt

 

Nur die Private Krankenversicherung garantiert ihren Kunden ein Leben lang unkürzbare Leistungen auf dem neuesten medizinischen Stand – freie Arztwahl inklusive. Denn anders als in der GKV mit ihrem vom Gesetzgeber festgelegten Leistungsumfang ist der Versicherungsschutz in der PKV vertraglich vereinbart und genießt damit rechtlichen Schutz.

 

Leistungskürzungen sind ausgeschlossen: Weder der Gesetzgeber noch das Versicherungsunternehmen dürfen den einmal geschlossenen Vertrag nachträglich zu Lasten des PKV-Versicherten ändern. Privatversicherte können sich daher auch in Zukunft auf eine Absicherung auf dem von ihnen gewählten Niveau verlassen.

 

Marcus Dippold

Inhaber PKV-Wiki und PKV-Vorteile.de

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