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Pflichten bei der Tarifauswahl in der PKV
Bei der Tarifauswahl in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind folgende rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen:
- Ambulante Leistungen sind eine Pflichtleistung und müssen daher abgeschlossen werden
- Stationäre Leistungen sind eine Pflichtleistung und müssen daher abgeschlossen werden
- die Pflegepflichtversicherung ist – wie der Name schon sagt – ebenfalls verpflichtend abzuschliessen
- Zahnleistungen, Krankentagegeld (Lohnfortzahlung), alternative Heilbehandlungen etc. sind frei vereinbare Leistungen
Wichtig:
Obwohl die ambulanten und stationären Leistungen eine zu vereinbarende Pflichtleistung darstellen, so kann die jeweilige Ausprägung der Tarifleistung wie z.B.
- mit oder ohne Selbstbeteiligung
- Höhe der Selbstbeteiligung (100 EUR oder 1.000 EUR)
- 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt-Behandlung oder Mehrbett-Zimmer nur mit Regelleistung
innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei vereinbart werden.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Freiheiten Tarifauswahl in der PKV:
Quelle: PKV-Verband