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Jahresarbeitsentgeltgrenze 2002 – 2024

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer bzw. Angestellter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und damit in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 beträgt: 5.775 EUR / Monat bzw. 69.300 EUR / Jahr.

 



Achtung: Neue Rechengrößen 2024

Ab 2024 steigt die JAEG auf 5.775,00 € / Monat bzw. 69.300 € / Jahr – d.h. im Klartext:
ein Wechsel in die PKV ist erst ab einem Einkommen oberhalb dieser Werte möglich.

Geplante Rechengrößen der Sozialversicherung 2024

 


 

Die Fakten der PKV in Kurzform:

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Anstieg der Versicherungspflichtgrenze ab 2024 schränkt die Wahlfreiheit ein:

Mit dem Beschluss der Rechengrößen der Sozialversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze erneut stärker als die Beitragsbemessungsgrenze. Damit müssen Angestellte im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können.

Bild: PKV-Verband

 

Wichtig: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu unterscheiden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag des Bruttolohns, von dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Bis 2002 waren die Werte der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung identisch.

 

 

Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

 

JahrJAEG Besondere JAEG 
 MonatlichJährlichMonatlichJährlich
20245.775,00 €69.300 €5.175,00 €62.100 €
20235.550,00 €66.600 €4.987,50 €59.850 €
20225.362,50 €64.350 €4.837,50 €58.050 €
20215.362,50 €64.350 €4.837,50 €58.050 €
20205.212,50 €62.550 €4.687,50 €56.250 €
20195.062,50 €60.750 €4.537,50 €54.450 €
20184.950,00 €59.400 €4.425,00 €53.100 €
20174.800,00 €57.600 €4.350,00 €52.200 €
20164.687,50 €56.250 €4.237,50 €50.850 €
20154.575,00 €54.900 €4.125,00 €49.500 €
20144.462,50 €53.550 €4.050,00 €48.600 €
20134.350,00 €52.200 €3.937,50 €47.250 €
20124.237,50 €50.850 €3.825,00 €45.900 €
20114.125,00 €49.500 €3.712,50 €44.550 €
20104.162,50 €49.950 €3.750,00 €45.000 €
20094.050,00 €48.600 €3.675,00 €44.100 €
20084.012,50 €48.150 €3.600,00 €43.200 €
20073.975,00 €47.700 €3.562,50 €42.750 €
20063.937,50 €47.250 €3.562,50 €42.750 €
20053.900,00 €46.800 €3.525,00 €42.300 €
20043.862,50 €46.350 €3.487,50 €41.850 €
20033.825,00 €45.900 €3.450,00 €41.400 €
20023.375,00 €40.500 €  

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze | Versicherungspflichtgrenze

Mit der Gesundheitsreform 2010 und der Abschaffung der 3-Jahres-Frist wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wieder vereinfacht. Es genügt nun wieder das einmalige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Versicherungsfreiheit und Statuswechsel

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nur, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze auch übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. (§ 6 Abs. 4 SGB V).

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Für Personen, die am 31. Dezember 2002 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren und wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bereits versicherungsfrei waren, gilt die  besondere Versicherungspflichtgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V. Diese Grenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Eine Übersicht der Höchstbeiträge in der GKV finden Sie auf dieser Seite.

Diese Personen können sich privat versichern

(1) Arbeitnehmer & Angestellte, deren regelmäßiges Jahreseinkommen erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 (66.600 Euro / Jahr bzw. 5.550 Euro/ Monat) übersteigt, scheiden zum 31.12.2023 aus der Versicherungspflicht aus und werden zum 01.01.2024 versicherungsfrei, wenn sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 (69.300 Euro / Jahr bzw. 5.775 Euro/ Monat) überschreiten. Für Folgejahre gelten die jeweiligen Grenzen.

(2) Arbeitgeberwechsel: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und vorausschauend für die nächsten zwölf Monate ein Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben, sind Sie sofort ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses versicherungsfrei. Dieser Zeitpunkt kann jeder Tag im Jahr sein.

(3) Berufsanfänger, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind sofort versicherungsfrei.

(4) Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich aber oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind ebenfalls sofort versicherungsfrei.

(5) Beamte und Selbständige können sich jederzeit privat versichern – unabhängig von einem Einkommen über oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – da sie generell von der Versicherungspflicht befreit sind.

(6) Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich aber oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind sofort versicherungsfrei.

Erläuterungen inkl. Beispiele finden Sie auch in der TK-Broschüre Krankenversicherungsfreiheit.

 

Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs unter
"Grundlagen der PKV" bzw. "JAEG: Wechsel in PKV ab welchem Einkommen".

 

Wenn Sie über einen Wechsel in die PKV nachdenken, dann beachten Sie bitte folgendes:

  • Leistung hat ihren Preis
  • Premium-Tarife mit hochwertigen Leistungen gibt es nicht für 59 Euro im Monat
  • Informieren Sie sich über den Versicherer, die angebotenen Leistungen und das Kleingedruckte
  • Nehmen Sie sich Zeit für eine qualifizierte Beratung durch einen ausgewiesenen Experten

 

Sie haben Fragen und /oder benötigen eine Beratung?
Sie erreichen uns unter Tel.: 07125 – 155 861 oder info@pkv-vorteile.de

 

Getreu dem Motto “Leistung statt Lücken” empfehlen wir nur ausgesuchte Gesellschaften, d.h. im Umkehrschluss nicht alle der am Markt aktiven privaten Krankenversicherer werden auch von uns vermittelt.

Profitieren Sie von unserer über 15-jährigen Erfahrung im PKV-Markt.

Die PKV 2024 in €

beträgt das maximal zu berück-sichtigende Gehalt bei der Berechnung des GKV-Beitrags 2024 (Beitragsbe-messungsgrenze 5.175,00 €)

beträgt das notwendige Gehalt für einen Wechsel in die PKV 2024 (Jahresarbeits-entgeltgrenze 5.775,00 €)

ist der maximale zu zahlende Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 1.019,48 €)

ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss in der GKV 2024 für Versicherte mit / ohne Kinder (KV + Pflege = 525,26 €)

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