PKV für Kinder: Nachversicherung ab Geburt

 

Die private Krankenversicherung nimmt neugeborene Kinder zu erleichterten Bedingungen auf. Wann das der Fall ist, soll hier aufgezeigt werden:

 

1. Kindernachversicherung / Nachversicherungsgarantie

Die private Krankenversicherung (PKV) nimmt neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten auf, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt schon mindestens 3 Monate lang bei dem Unternehmen privat krankenversichert sein, bei dem auch das Kind versichert werden soll
  • Sie müssen den Aufnahmeantrag für Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt stellen. Die Versicherung erfolgt rückwirkend
     

 

Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse:

  • Dies gilt nur dann, wenn Sie für Ihr Kind keinen besseren Versicherungsschutz als Ihren eigenen wählen
  • Bei der Wahl eines umfassenderen Versicherungsschutzes für Ihr Kind ist für diese Mehrleistung eine Risikoprüfung (Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antrag) notwendig

 

Diese erleichterten Bedingungen für eine Aufnahme gilt sowohl für die Krankheitskosten-Vollversicherung als auch für eine Zusatzkrankenversicherung.

 

Ausnahme Adoption:

Bei der Adoption eines Kindes gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen, allerdings darf der Versicherer im Falle eines erhöhten Risikos einen Zuschlag verlangen.

 

2. GKV oder PKV: Wo werden Kinder versichert

Der vielzitierte Satz "Kinder sind beim Besserverdienenden zu versichern" ist nicht korrekt. Ebenso falsch ist die Annahme, das ein Kind in der PKV versichert werden muss. Richtig ist, dass ein Kind nicht in der PKV versichert werden muss, aber es dort versichert werden kann.

Eine Übersicht zum Thema "Wo werden Kinder versichert" finden Sie auf dieser Seite.

 

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Quellen:

(1) PKV-Verband: Wie kann ich mein Kind krankenversichern?

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