PKV-Verband veröffentlicht Leitfaden zum Tarifwechsel innerhalb der PKV

 

Quelle: PKV-Verband

 

Mehr Service: PKV-Verband veröffentlicht Leitfaden zum Tarifwechsel innerhalb der PKV (nach § 204 VVG)

Mit ihren neuen Leitlinien für einen transparenten und kunden­freundlichen Tarifwechsel erweitert die Private Krankenversiche­rung den Service für ihre Versicherten. Dazu erklärt der Vor­sitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue:
 
„Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet.
 
Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutert und konkretisiert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus.
 
So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfra­gen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spekt­rum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahl­kriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert.
 
Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Le­bensjahr (also 5 Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.
 
Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt.
 
Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht. Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungs­vertragsgesetzes (VVG) ist davon selbstverständlich unberührt.“
 

Ergänzender Hinweis:
Die teilnehmenden Unternehmen haben sich im Rahmen der Leitlinien des PKV-Verbandes verpflichtet, wechselwilligen Versicherten entweder:
 
a) alle Zieltarife aufzuzeigen oder
b) eine Auswahl (!) geeigneter Tarife auf der Basis des vom Verband definierten Anforderungskataloges zu benennen.
 
Die Einhaltung dieser Auswahlkriterien wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
 
Variante a) würde im Einzelfall bedeuten, dass einige Versicherer mehr als 1.000 Tarifkombinationen anbieten müssten. Für eine übersichtliche Darstellung nutzen vermutlich die meisten privaten Krankenversicherer die Variante b). Damit verbleibt aber die Auswahl der Zieltarife und damit die Steuerungsfunktion – in der Mehrzahl der Fälle – wieder einmal in den Händen der Versicherer.
 
Wichtig: Kunden können selbst – oder mit professioneller Hilfe eines Vermittlers – ganz gezielt Tarife für einen Wechsel vorgeben.
 

 
 
 
 
Total votes: 676