PKV-Verband veröffentlicht Leitfaden zum Tarifwechsel innerhalb der PKV

 

Quelle: PKV-Verband

 

Beste Wahl garantiert: Die Private Krankenversicherung verbessert den Service beim Tarifwechsel

Privatversicherte müssen auch im hohen Alter nicht auf ihre Wahlfreiheit verzichten: Alle Versicherten haben ein lebenslanges Recht, jederzeit in andere Tarife des eigenen Unternehmens zu wechseln.

„Diese Wahlfreiheit ist einer der großen Pluspunkte der Privaten Krankenversicherung“, stellt der PKV-Verbandsvorsitzende Uwe Laue klar. „Unsere Versicherten können ihren Schutz selbst Jahre und Jahrzehnte nach dem Vertragsschluss jederzeit an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.“

Durch einen Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens können Privatversicherte ihren Schutz nicht nur um neue Leistungen und modernere Tarifbedingungen erweitern. Sie können bei Bedarf auch Leistungen aus dem Versicherungsschutz herausnehmen, um ihren Beitrag zu senken. Die bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen bleiben ihnen bei einem Tarifwechsel innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in voller Höhe erhalten.

Neuer Leitfaden des PKV-Verbandes

Damit die Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun eine neue Service-Initiative ins Leben gerufen. „Wir haben im PKV-Verband einen Leitfaden zum Tarifwechsel erarbeitet, der die geltende Rechtslage konkretisiert, aber auch deutlich über die Vorgaben des Tarifwechselrechts hinausgeht und den Versicherten größtmögliche Objektivität und Transparenz garantiert“, erläutert Laue. Natürlich könne es aus kartellrechtlichen Gründen keine branchenweit verpflichtende Lösung geben. Deshalb habe man den Tarifwechsel-Leitfaden als eine Beitrittslösung konzipiert, sodass jedes Versicherungsunternehmen selbst entscheidet, ob es sich an dieser Initiative beteiligt. „Schon jetzt haben sich 87 Prozent des Marktes verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen“.

Die Branche löst damit ein Versprechen ein, das der Verbandsvorsitzende Laue im Vorjahr gegenüber Politik und Versicherten gegeben hatte: das Tarifwechselrecht weiter zu stärken und noch kundenfreundlicher auszugestalten. Denn obwohl das Gesetz schon jetzt umfangreiche Möglichkeiten eröffnet, den PKV-Schutz jederzeit an die aktuelle Lebenslage anzupassen, war es für die Versicherten nicht immer leicht, die ihnen zustehenden Rechte optimal zu nutzen. Das liegt unter anderem daran, dass die gesetzlichen Regelungen auf mehrere Gesetze bzw. Rechtsverordnungen verteilt und dabei so knapp gefasst sind, dass im Einzelfall durchaus Fragen offen bleiben.

Bedarfsgerechte Beratung steht im Mittelpunkt

„Unser Ziel war daher vor allem, mehr Transparenz zu schaffen, damit den Versicherten die für einen Wechsel nötigen Informationen schnell und übersichtlich zur Verfügung stehen“, erklärt Laue. Das umfasst zunächst einmal eine Zusammenfassung und Konkretisierung der geltenden Rechtslage: Dank des neuen Leitfadens können die Versicherten auf einen Blick und in verständlicher Sprache erfahren, welche Informationspflichten ihr Versicherungsunternehmen ihnen gegenüber hat und unter welchen Bedingungen sie einen Tarifwechsel im Unternehmen durchführen können.

Kern der geltenden Rechtslage ist § 204 desVersicherungsvertragsgesetzes (VVG). Demnach muss jeder private Krankenversicherer alle „Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung“ annehmen. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen als der bisherige bieten sollte, ist für diese Mehrleistungen – und ausschließlich dafür – eine neue Gesundheitsprüfung zulässig. Risikozuschläge und Wartezeiten können die Wechsler aber dadurch vermeiden, dass sie auf die besagten Mehrleistungen verzichten.

Das Gesetz behandelt die Informationen über die Wechseloptionen innerhalb des Unternehmens allerdings nur sporadisch. Zwar schreibt die Informationspflichtenverordnung vor, dass ein PKV-Unternehmen bei jeder Prämienänderung allgemein auf das Wechselrecht nach § 204 VVG hinweisen muss. Konkrete Tarifalternativen müssen dabei aber nicht genannt werden. Nur wenn die Versicherten älter als 60 Jahre sind, muss ihnen ihr Versicherungsunternehmen explizit bis zu zehn andere Tarife im Unternehmen nennen, „die einen gleichartigen Versicherungsschutz … bieten und bei denen eine Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde“. Auch auf die Möglichkeit zum Wechsel in den Standard- oder Basistarif muss dabei hingewiesen werden.

Damit ein Tarifwechsel sich auch langfristig als die richtige Wahl erweist, kommt es bei der Betrachtung aber nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Leistungen an. Hier macht eine qualifizierte, bedarfsorientierte Beratung Sinn, die über alle Auswirkungen des Tarifwechsels (wie Mehr- und Minderleistungen) transparent und vollständig informiert.

Im Rahmen der neuen „Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen daher ausdrücklich, ihren wechselwilligen Versicherten eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung zu garantieren. Im Mittelpunkt sollen dabei ausschließlich die Bedürfnisse und Wünsche der Versicherten stehen. Die Unternehmen nehmen diese detailliert auf und empfehlen dann auf dieser Basis die konkreten Tarifalternativen.

Der Leitfaden stellt klar, dass die Versicherten nicht nur erfahren, welche Mehr- und Minderleistungen die alternativen Tarife gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz aufweisen, welche Beitragsunterschiede damit einhergehen und ob im Zieltarif eine neue Risikoprüfung erforderlich wird. Auch über die Folgen eines Wechsels von älteren Bisex-Tarifen in die neue Unisex-Tarifwelt oder über die besonderen Bedingungen für einen Wechsel in die PKV-Sozialtarife (Standard- oder Basistarif) werden sie umfassend informiert.

Zugleich verpflichten sich die Unternehmen – und gehen damit deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – ihren Versicherten künftig für eine größtmögliche Transparenz bei der Auswahl entweder das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems vorzustellen. Letzeres kann beispielsweise dann die bessere Lösung sein, wenn das Unternehmen über eine sehr umfangreiche Tariflandschaft verfügt. Schlägt das Unternehmen nur eine Auswahl an Tarifen vor, so soll es die Versicherten explizit darauf hinweisen. Zugleich ist sicherzustellen, dass verkaufsoffene und andere bestandsstarke Tarife in der Auswahl enthalten sind. Dabei muss es den Versicherten einen Überblick über gleichwertige Tarife sowie über die Gruppe der Tarife mit höherem und niedrigerem Leistungsniveau ermöglichen.
 


Ergänzender Hinweis:
Die teilnehmenden Unternehmen haben sich im Rahmen der Leitlinien des PKV-Verbandes verpflichtet, wechselwilligen Versicherten entweder:

a) alle Zieltarife aufzuzeigen oder
b) eine Auswahl (!) geeigneter Tarife auf der Basis des vom Verband definierten Anforderungskataloges zu benennen.

Die Einhaltung dieser Auswahlkriterien wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Variante a) würde im Einzelfall bedeuten, dass einige Versicherer mehr als 1.000 Tarifkombinationen anbieten müssten. Für eine übersichtliche Darstellung nutzen vermutlich die meisten privaten Krankenversicherer die Variante b). Damit verbleibt aber die Auswahl der Zieltarife und damit die Steuerungsfunktion – in der Mehrzahl der Fälle – wieder einmal in den Händen der Versicherer.

Wichtig: Kunden können selbst – oder mit professioneller Hilfe eines Vermittlers – ganz gezielt Tarife für einen Wechsel vorgeben.


 

„Damit sind die Versicherten künftig optimal über ihre Wechselmöglichkeiten informiert“, betont Laue. Und damit nicht genug: „Damit erst gar nicht der Anschein entsteht, dass das jeweilige Auswahlverfahren mehr im Interesse des Unternehmens als im Interesse der Kunden sein könnte, haben sich alle Unternehmen bereit erklärt, ihre Auswahlkriterien durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen“. Auf Wunsch können sich die Versicherten ihre Beratung auch protokollieren lassen. Damit ist ein Höchstmaß an Objektivität garantiert.

 

 


Vorsicht bei Tarifoptimierern

In letzter Zeit werben verstärkt sogenannte Tarifwechsel-Berater um die Aufmerksamkeit der Privatversicherten. Sie profitieren von der Sorge vor steigenden Beiträgen in der PKV oder schüren diese sogar. Doch wer in Erwägung zieht, ein solches Angebot zu nutzen, sollte extrem vorsichtig sein.

Denn viele dieser Berater bemessen ihr eigenes Honorar an der Höhe der Beitragsersparnis durch einen unternehmensinternen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Mit anderen Worten: Je weniger der neue Tarif kostet, desto höher ist der Verdienst des Beraters. Dies kann potenziell zu einer Beratungs-Tendenz führen, die mehr auf die größtmögliche Ersparnis als auf einen guten Leistungsumfang zielt. Die Folge könnten gravierende Leistungseinbußen in späteren Krankheitsfällen sein.

Wer also tatsächlich über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte sich als erstes direkt an sein Versicherungsunternehmen wenden und sich von diesem beraten lassen. Wer anschließend zu dem Schluss kommt, doch in den günstigsten möglichen Tarif wechseln zu wollen, kann dies problemlos tun - und spart dabei noch die Beratergebühren.


 

Der neue Leitfaden übertrifft aber noch in weiteren wichtigen Punkten die Anforderungen des Gesetzgebers: Künftig schlagen die teilnehmenden Unternehmen ihren Versicherten bei Prämienerhöhungen nicht erst ab dem 60., sondern bereits ab dem 55. Lebensjahr von sich aus konkrete Tarifalternativen vor. Zudem verpflichten sich die Versicherer, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Diese Frist gilt auch für etwaige Beschwerden. Verzögert sich die Bearbeitung im Einzelfall, erfolgt fristgerecht eine Zwischennachricht. Darüber hinaus können sich die Versicherten notfalls auch im Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber den teilnehmenden Unternehmen auf den Leitfaden berufen.

Spätestens ab Jahresbeginn 2016 werden die Versicherten bei allen Unterzeichnern des Leitfadens vollumfänglich vom neuen Service beim Tarifwechsel profitieren können, also insbesondere von der optimierten Transparenz beim Tarifvergleich bzw. der Tarifauswahl. Solange kann es – je nach Unternehmen – dauern, die umfangreichen Organisations-Änderungen in die Wege zu leiten, die dafür erforderlich sind. So erläutert Holger Eich, Geschäftsführer für Mathematik und Statistik im PKV-Verband: „Um künftig entsprechend den Vorgaben des Leitfadens entweder alle Tarife im Unternehmen übersichtlich gegenüberzustellen oder um ein mit einem externen Wirtschaftsprüfer abgestimmtes Auswahlsystem zu etablieren, müssen die Unternehmen in der Regel ihre IT-Prozesse ändern. Ein solches Vergleichsprogramm darf natürlich keine Fehler produzieren, und es muss die in Frage kommenden Tarife mit allen möglichen Optionen erfassen. Angesichts der Tarifvielfalt in vielen Unternehmen ist das eine umfangreiche Aufgabe. Aus diesem Grund braucht die Umsetzung Zeit, allein schon deshalb, weil viele bisherige IT-Prozesse umgestellt oder ganz neu erstellt werden müssen“.

Hier gilt also Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Selbstverständlich können die Versicherten das geltende Tarifwechselrecht auch schon vor der Einrichtung der neuen Prozesse weiterhin in Anspruch nehmen – auch in Unternehmen, die dem Leitfaden nicht beitreten: So verfügen die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung auch bisher schon über eine gute Praxis darin, die gesetzlichen Vorgaben zur Zufriedenheit ihrer Versicherten umzusetzen. Das belegt ein Blick auf die Statistik des PKV-Ombudsmanns Von den 3.479 zulässigen Beschwerden für den Bereich der Vollversicherung im Jahr 2013 hatten nur 5,2 Prozent (180 Beschwerden) mit internen Tarifwechseln zu tun. Angesichts der rund 9 Millionen Privatversicherten ist das nur einer von 50.000 Versicherten pro Jahr.

 

 
 

Interview mit Verbandschef Uwe Laue

"Wir stärken die Wahlfreiheit der Privatversicherten"


Was wird sich durch die neuen „Leitlinien“ zum Tarifwechsel für die Privatversicherten ändern?

Laue: Wir wollen die Wahlfreiheit der Kunden für einen passgenauen Versicherungsschutz noch weiter stärken. Diese Wahlfreiheit ist einer der großen Pluspunkte der Privaten Krankenversicherung. Unsere Versicherten können ihren Schutz selbst Jahre und Jahrzehnte nach Vertragsabschluss jederzeit an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wir haben im PKV-Verband einen Leitfaden zum Tarifwechsel erarbeitet, der die geltende Rechtslage konkretisiert, aber auch deutlich über die Vorgaben des Tarifwechselrechts hinausgeht und den Versicherten größtmögliche Objektivität und Transparenz garantiert. Unser Ziel war vor allem, mehr Transparenz zu schaffen, damit den Versicherten die für einen Wechsel nötigen Informationen schnell und übersichtlich zur Verfügung stehen. Damit sind die Versicherten künftig optimal über ihre Wechselmöglichkeiten informiert.

Was waren die Gründe für diese Weiterentwicklung des Tarifwechsels?

Laue: Diese Leitlinien gehören zu einem Reformprozess, mit dem die PKV die Qualität des Versicherungsschutzes noch weiter steigern will. So haben viele unserer Mitgliedsunternehmen die Einführung der Unisex-Tarife dazu genutzt, um auf breiter Front Mindestleistungen anzubieten. Und mit dem neuen Leitfaden zum Tarifwechsel stärken wir das Recht der Versicherten auf Alternativen in jeder Lebenslage. Der Leitfaden konkretisiert nicht nur die geltende Rechtslage und schafft damit ein Höchstmaß an Klarheit für die Versicherten und die teilnehmenden Unternehmen. Er geht auch in Sachen Kundenfreundlichkeit deutlich über das Gesetz hinaus.

Die Leitlinien sollen ab 2016 für alle Unternehmen gelten, die ihnen beitreten. Warum geht das nicht schneller? Und warum gibt es keine branchenweite Lösung?

Laue: Schon aus kartellrechtlichen Gründen kann es keine branchenweit verpflichtende Lösung geben. Deshalb haben wir den Tarifwechsel-Leitfaden als eine Beitrittslösung konzipiert, sodass jedes Versicherungsunternehmen selbst entscheidet, ob es sich an dieser Initiative beteiligt. Schon jetzt haben sich mehr als 87 Prozent des Marktes verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weil die Garantie einer umfassenden Tariftransparenz bzw. einer objektiven, extern überprüfbaren Tarifauswahl über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht und in vielen Unternehmen angesichts der Tarifvielfalt aufwändige Umstellungen insbesondere auch in den IT-Prozessen erforderlich macht, bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs bis zur vollen Umsetzung ab 2016.

 
 
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