Beitragskalkulation und Beitragsberechnung in der PKV

 

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Maßgeblich für die Berechnung der Versicherungsbeiträge in der PKV ist das sog. Äquivalenzprinzip. Im Gegensatz zur GKV, in der die Beiträge einkommensabhängig sind, gibt es in der PKV einen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Dem Prinzip der Kapitaldeckung folgend werden Alterungsrückstellungen gebildet. Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip, das heißt er erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in Anspruch nimmt. Diese Rechung kann er wiederum bei der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.

 

Die Höhe des Beitrages in der privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich dabei nach

  • dem Alter,
  • dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss und
  • dem abgeschlossenen Tarif.

 

Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben.

 

Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren.

 

 

Das nachfolgende Video verdeutlicht die Beitragskalkulation in der PKV:
 

Quelle: PKV-Verband

 

Weitere Informationen zur Beitragskalkulation und Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung (PKV) finden Sie auf dieser Seite.

 

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