Beitragserhöhung zum 01.01.2018: Tarifwechsel oder PKV-Wechsel

 

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist aufgrund der Beitragsanpassungen zum 01.01.2018 wieder in aller Munde.
Einige Versicherer erhöhen ihre Tarife deutlich (AXA + 20%), andere weniger.

 

Was sind Ihre Alternativen nach der Erhöhung?

 

Tarifwechsel oder PKV-Wechsel

Nachdem die Mehrzahl der Privaten Krankenversicherungen die Beitragserhöhungen zum 01.01.2018 bekannt gegeben haben, stellt sich die Frage nach den möglichen Alternativen. Dabei sind folgende Konstellationen zu unterscheiden:

 

1. Ohne Wechsel des Versicherers

d.h. der Wechsel des Tarifs bzw. Änderungen der Leistungen erfolgt innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens:

  • Änderung der Selbstbeteiligung (SB)
  • Änderung des Tarifs: Leistungen reduzieren
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
  • Wechsel in den Standardtarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
  • Wechsel in den Basistarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens

 

2. Wechsel des Versicherers

d.h. ein Wechsel des Anbieters bzw. des privaten Krankenversicherers ist nur zu empfehlen für:

  • Kunden mit Unisex-Tarifen (Abschluss der PKV ab dem 21.12.2012) können die Option eines Anbieterwechsels prüfen, da der Wechsel innerhalb der Unisex-Welt stattfindet.
  • Kunden mit Bisex-Tarifen (Abschluss der PKV vor dem 21.12.2012) sollten diesen Schritt sehr sorgfältig überlegen, da Sie bei einem Neuabschluss eines PKV-Vertrags unwiderruflich in die Unisex-Welt wechseln.

 

3. Rückkehr in die GKV

die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist vor dem 55. Lebensjahr nur möglich bei einem Eintritt der Versicherungspflicht.
Ab dem 55. Lebensjahr tritt i. d. R. keine Versicherungspflicht ein, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Hier empfiehlt sich die Expertise eines Fachanwalts.

 

Beitragserhöhung zum 01.01.2018 | Überprüfung Versicherungsschutz

► Sie sind unzufrieden mit Ihrer PKV?
► Haben auch Sie eine Beitragserhöhung zum 01.01.2018 erhalten?
► Der PKV-Vertrag wurde nach dem 21.12.2012 abgeschlossen?

Gerne überprüfen wir für Sie, ob ein Wechsel Vorteile für Sie bringt.

 

Für eine Tarifanalyse senden Sie uns bitte (Fax/ E-Mail) eine Kopie des aktuellen Versicherungsscheins mit den folgenden Angaben:

  • alle versicherten Personen inkl. Geburtsdaten
  • der zu zahlende Monatsbeitrag je Person
  • der zu zahlende Monatsbeitrag insgesamt
  • der ursprüngliche Vertragsbeginn

 

Bitte vervollständigen Sie das nachfolgende Kontaktformular:

 

 

 

 

 

 

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