Beitragserhöhung zum 01.01.2018: Tarifwechsel oder PKV-Wechsel
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist aufgrund der Beitragsanpassungen zum 01.01.2018 wieder in aller Munde.
Einige Versicherer erhöhen ihre Tarife deutlich (AXA + 20%), andere weniger.
Was sind Ihre Alternativen nach der Erhöhung?
Tarifwechsel oder PKV-Wechsel
Nachdem die Mehrzahl der Privaten Krankenversicherungen die Beitragserhöhungen zum 01.01.2018 bekannt gegeben haben, stellt sich die Frage nach den möglichen Alternativen. Dabei sind folgende Konstellationen zu unterscheiden:
1. Ohne Wechsel des Versicherers
d.h. der Wechsel des Tarifs bzw. Änderungen der Leistungen erfolgt innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens:
- Änderung der Selbstbeteiligung (SB)
- Änderung des Tarifs: Leistungen reduzieren
- Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
- Wechsel in den Standardtarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
- Wechsel in den Basistarif innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens
2. Wechsel des Versicherers
d.h. ein Wechsel des Anbieters bzw. des privaten Krankenversicherers ist nur zu empfehlen für:
3. Rückkehr in die GKV
die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist vor dem 55. Lebensjahr nur möglich bei einem Eintritt der Versicherungspflicht.
Ab dem 55. Lebensjahr tritt i. d. R. keine Versicherungspflicht ein, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Hier empfiehlt sich die Expertise eines Fachanwalts.