Wer hat Anspruch auf Beihilfe und wieviel?

 

Beamte und Pensionäre erhalten vom jeweiligen Dienstherrn die sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.

Beihilfeberechtigt sind
 

  • Beamte
  • Beamtenanwärter und Referendare
  • Richter
  • Soldaten
  • Beamte, Soldaten und Richter im Ruhestand
  • Witwen, Witwer und Hinterbliebene aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Waisen und
  • Pensionierte Beamte

 

94% der Beamten vertrauen der PKV - Erfahren Sie warum

 

 

Übersicht der Bemessungssätze der Beihilfe

 

Beamte und Pensionäre erhalten eine sog. Beihilfe, d.h. der Arbeitgeber beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Schutzbefohlenen. Je nach Arbeitgeber werden die Beihilfevorschriften des Bundes oder diejenigen eines bestimmten Bundeslandes angewendet.

 

Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze des Bundes und der Länder
(mit Ausnahme Baden-Württemberg, Bremen und Hessen):

 

Bild: Hallesche

 


Kündigung und Kündigungsfristen der GKV
Ausführliche Hinweise zur Kündigung, Kündigungsfristen & Bindungsfristen der GKV finden Sie auf dieser Seite.


 

Sonderregelungen in Baden-Württemberg

 

NEUE Beihilfebemessungssätze in Baden-Württemberg ab 2023

Ab dem 01.01.2023 kommt es durch eine Anpassung der Beihilfeverordnung (BVO) zu einer Rücknahme der seinerzeitigen Absenkung der Beihilfebemessungssätze. Die Rechtslage wird dann wieder auf den Stand Ende 2012 zurückgesetzt.

D.h. im Klartext: 

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für alle beihilfeberechtigten Personen sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen die Beihilfebemessungssätze, welche bis zum 31.12.2012 gegolten haben. Die Beihilfebemessungssätze sind nicht mehr vom Zeitpunkt der Ernennung einer am Stichtag (31. Dezember 2012) bestehenden Beihilfeberechtigung abhängig. Bei gleichgelagertem Sachverhalt sind somit die gleichen Beihilfebemessungssätze anzuwenden. 

 

Neue Beihilfesätze in Baden-Württemberg ab dem 01.01.2023

 

Beihilfeberechtigte Person Beihilfeberechtigter Ehegatte Kinder
       
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind 50 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern 70 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Versorgungsempfänger / Pensionäre 70 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigte Waisen 80 Prozent

 

Bitte prüfen Sie Ihren Beihilfeanspruch über den für Sie zuständigen Dienstherrn!

 


Hinweis: Die Hallesche Krankenversicherung bietet eine umfassende Übersicht zur Beihilfe-Regelung der Bundesländer !


 

Bisherige Beihilfesätze in BaWü zwischen dem 01.01.2013 und 31.12.2022

 

Beihilfebemessungssätze für Personen, die dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt sind

In Baden-Württemberg galten bei einer Ernennung zur Beamtin / zum Beamten nach dem 31.12.2012 abweichende Sätze. Hier wurden die Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern, Versorgungsempfängern sowie für Ehegatten von 70 auf 50 Prozent gesenkt!

 

In Baden-Württemberg galten folgende Beihilfebemessungssätze für Personen, die nach dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt sind:

 

Beihilfeberechtigte Person BaWü (Altregelung) Beihilfeberechtigter Ehegatte Kinder
       
Beihilfeberechtigter ohne Kind / mit 1 Kind 50 Prozent 50 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern 50 Prozent 50 Prozent 80 Prozent
Versorgungsempfänger 50 Prozent 50 Prozent 80 Prozent
Beihilfeberechtigte Waisen 80 Prozent

 

Bitte prüfen Sie Ihren Beihilfeanspruch über den für Sie zuständigen Dienstherrn!

 


Beihilfe-Wiki
Ausführliche Informationen zur PKV für Beamte / Beamtenanwärter finden Sie unter www.beihilfe.wiki.


 

Die Beihilfefähigkeit der stationären Wahlleistungen

 

Bundesländer Beihilfe für stationäre Wahlleistungen
   
Bund Ja
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Nein
Brandenburg Nein
Bremen Nein
Hamburg Nein
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Nein
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Nein
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Nein
Thüringen Ja

 

Beihilfe in den Bundesländern Bremen und Hessen

 

In Bremen und Hessen ist der Beihilfebemessungssatz für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen identisch. Die Beihilfe erhöht sich mit jeder neuen Person in der Familie (Ehegatte, Kinder) um jeweils 5 Prozent. In Hessen gilt darüber hinaus im stationären Bereich eine 15-prozentige Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes.

 

In Bremen und Hessen gelten damit folgende Beihilfebemessungssätze:

 

Familienstatus Ambulant Ambulant Stationär Stationär Zahn Zahn
  Bremen Hessen Bremen Hessen Bremen Hessen
             
Alleinstehend 50 Prozent 50 Prozent 50 Prozent 65 Prozent 50 Prozent 50 Prozent
Verheiratet 55 Prozent 55 Prozent 55 Prozent 70 Prozent 55 Prozent 55 Prozent
1 Kind 60 Prozent 60 Prozent 60 Prozent 75 Prozent 60 Prozent 60 Prozent
2 Kinder 65 Prozent 65 Prozent 65 Prozent 80 Prozent 65 Prozent 65 Prozent
3 Kinder 70 Prozent 70 Prozent 70 Prozent 85 Prozent 70 Prozent 70 Prozent

 

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Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, geprüft und werden laufend aktualisiert. Die bereitgestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Alle Angaben ohne Gewähr. Einzig verbindlich sind die Geschäftsberichte der jeweiligen Gesellschaften. Das VersicherungsWiki e.K. behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen jederzeit - ohne vorherige Ankündigung - vorzunehmen.

 

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