Solvabilität 2016 der Lebensversicherer

 

Inhaltsübersicht

1. SFCR-Berichte Lebensversicherung
2a. Solvenzkapitalanforderung (SCR)
2b. Mindestkapitalanforderung (MCR)
3. Markwertbasierte Bewertung
4. Auswirkungen
5. Tabelle
6. Fazit

 

Mit der Einführung der Solvency II-Richtlinie gilt ein neues, einheitliches Aufsichtssystem in Europa mit der das europäische Versicherungsaufsichts­recht grundlegend reformiert wurde. Schwerpunkte der Richtlinie sind erweiterte Publikationspflichten sowie verfeinerte Solvabilitäts­vorschriften für die Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen.

Mit Solvency II sollen Risiken der Versicherer frühzeitig sichtbar gemacht werden und gleichzeitig wird von den Versicherern eine angemessene Vorsorge verlangt. Das erklärte Ziel ist es, Vermögen und Leistungsansprüche der Versicherungsnehmer zu schützen – auch unter extremen Bedingungen.

Nachdem das erste Geschäftsjahr unter Solvency II abgeschlossen ist sind die unter Solvency II fallenden Versicherer nun erstmals ihren jährlichen Berichtspflichten nachgekommen. Bis zum 22. Mai 2017 mussten die deutschen Versicherer der BaFin neben den quantitativen Formularen den Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) vorlegen und die SFCR-Berichte auf ihrer Homepage veröffentlichen.

 

1. SFCR-Berichte Lebensversicherung

Die erstmalige Veröffentlichung der SFCR-Berichte stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz dar. Die Versicherer berichten darin über alle Aspekte, die für ihre Geschäftstätigkeit und Risikolage relevant sind:
 

  • das versicherungstechnische Ergebnis und das Anlageergebnis,
  • das Governance-System einschließlich des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems,
  • das Risikoprofil des Unternehmens, die für Solvabilitätszwecke vorgenommene Bewertung und das Kapitalmanagement.

 

Die SFCR-Berichte über das Kapitalmanagement schließt die Angabe der Bedeckungsquoten mit ein, also des Verhältnisses aus verfügbaren Eigenmitteln zu den aufsichtlichen Kapitalanforderungen. Um die aufsichtlichen Kapitalanforderungen zu erfüllen, muss das Unternehmen eine Bedeckungsquote von mindestens 100 Prozent aufweisen. Dabei unterschiedet man die Solvenzkapitalanforderung (SCR) sowie die Mindestkapitalanforderung (MCR).

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2a. Solvenzkapitalanforderung (SCR)

Die Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt die regulatorische Solvenzkapitalanforderung und kann unter Verwendung einer Standardformel oder durch ein vom jeweiligen Versicherungsunternehmen entwickeltes internes Modell berechnet werden, sofern die BaFin dieses Modell genehmigt.

Die Solvenzkapitalanforderung (SCR) im Standardmodell entspricht dabei dem Kapital, sodass die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz des Unternehmens für das Folgejahr maximal 0,5 % beträgt:
 

  • Die Eintrittswahrscheinlichkeit von 0,05 Prozent entspricht einem 200-Jahresereignis
  • eine SCR-Bedeckungsquote von 100 % bedeutet, dass bei Eintritt eines 200-Jahresereignisses die Unternehmensfortführung sichergestellt ist

 

d.h. im Umkehrschluss:
 

  • es wird Versicherungsnehmern zu 99,5 % garantiert, dass alle im Folgejahr anfallenden Zahlungsverpflichtungen inklusive der Folgeverpflichtungen durch das Unternehmen bedient werden können.
  • Jedes Versicherungsunternehmen hat ab dem 01.01.2016 sicherzustellen, all seine vertraglich eingegangenen Verpflichtungen für das kommende Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% erfüllen zu können.

 

Die sog. SCR-Bedeckungsquote (SCR-Quote) entspricht dabei dem Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zur Solvenzkapitalanforderung. Die maßgebliche Zielgröße beträgt 100 % oder ein Vielfaches davon.

Versicherer mit einer SCR-Bedeckungsquote von weniger als 100 % sind keines Falls als insolvent anzusehen, sondern deren Eigenmittel reichen lediglich nicht aus, um die Solvenzkapitalanforderung (SCR) zu erfüllen. Diese Unternehmen verfügen also nicht über ausreichend Kapital, um bei Eintritt eines 200-Jahresereignisses (bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 0,5 Prozent) die Unternehmensfortführung zu garantieren.

 

Allerdings können Versicherer die SCR-Quote durch genehmigungspflichtige Instrumente (BaFin) beeinflusst werden. Dabei werden u.a. die folgenden Instrumente unterschieden:
 

  • Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG
  • Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze nach § 351 VAG 
  • Volatilitätsanpassungen gemäß § 82 VAG

 

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2b. Mindestkapitalanforderung (MCR)

Das Minimum Capital Requirement (MCR) beschreibt die regulatorische Untergrenze der Solvenzkapitalanforderung (SCR).
 

  • Das MCR ist das Eigenmittelniveau, unterhalb dessen die Interessen der Versicherungsnehmer gefährdet wären
  • Wenn die anrechenbaren Eigenmittel diese Grenze unterschreiten, kann das den Verlust der Geschäftsbetrieberlaubnis zur Folge haben
  • Es stellt somit die letzte aufsichtsrechtliche Eingriffsschwelle dar, bevor dem Unternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen wird

 

Die sog. MCR-Bedeckungsquote entspricht dabei dem Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zur Mindestkapitalanforderung.

 

3. Markwertbasierte Bewertung

Mit der Einführung von Solvency II fand eine erhebliche Umstellung des Bewertungssystems statt – weg von einer buchwertbasierten und hin zu einer marktwertbasierten Bewertung. Damit bleibt festzuhalten, dass die Beurteilung eines Unternehmens nicht an einer einzelnen Kennzahl festgemacht werden kann - wie bereits die Erläuterung des Drei-Säulen-Modells gezeigt hat.

 

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Kapitalanforderungen und die Zusammenhänge unter Solvency II:

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4. Auswirkungen

Die Solidität eines Versicherungsunternehmens wird von einer Vielzahl von Kennzahlen und Merkmalen beinflusst:

  • der finanziellen Ausstattung
  • der Qualität seiner Geschäftsorganisation und
  • seines internen Risikokontrollsystems

 

Es bleibt festzuhalten, dass unterschiedliche Geschäftsmodelle zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den Kennzahlen führen. So ist neben der Größe des Unternehmens und der Marktlage im jeweiligen Segment auch das individuelle Risikoprofil zu berücksichtigen. Die Individualisierungsmöglichkeiten wie die Nutzung von unternehmensspezifischen Parametern oder internen Modellen beeinflussen die Höhe der Bedeckung ebenfalls.

Auf dem deutschen Markt wird neben der Volatilitätsanpassung insbesondere die Übergangsmaßnahme zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen angewendet. Die SFCR-Berichte sorgen für mehr Transparenz, indem die Unternehmen verpflichtet sind, die Wirkung der Maßnahmen auf die Finanzlage offenzulegen.
 

Zitat Dr. Marc Surminski, Zeitschrift für Versicherungswesen 10/2017:

" ... bei dem ganzen Hype um die Quoten (ist) noch nicht klar, was denn eigentlich eine optimale Quote für die Solvabilität ist. Wer weniger hat als der Marktdurchschnitt, wird sich fragen lassen müssen, ob das für die langfristige Bindung des Kunden an ein Lebensversicherungsunternehmen ausreicht. Wer viel mehr hat als der Durchschnitt, wird sich fragen lassen müssen, woher denn dieser Reichtum kommt – und ob  er nicht womöglich in unterdurchschnittlichen Leistungen für die Kunden seinen Ursprung hat. Sehr hohe SCR-Quoten können auch als Warnsignal angesehen werden, dass die Versicherungsnehmer hier in der Vergangenheit zu wenig am Unternehmenserfolg (Anm. PKV-Wiki: Gewinn) beteiligt wurden."
 

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Aufgrund der zuvor genannten Instrumente, die die SCR-Quote beinflussen können, wird in der nachfolgenden, sortierbaren (!) Tabelle die bereinigte Netto-Quote verwendet, d.h. um eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen zu gewährleisten wurde der Einfluss möglicher Instrumente herausgerechnet.

 

Stand: 17.08.2017

Solvabilität: SCR-Quoten 2016 der Lebensversicherer
 

Versicherer* L SCR-Quote netto
(Stand 31.12.2016)
SCR-Quote brutto
(Stand: 31.12.2016)
Rückstellungen
nach § 352 VAG
Vola-Anpassung
nach § 82 VAG
verwendetes
Modell
             
AachenMünch   335,0 % 503,9 % Nein Ja partiell, internes Modell
Allianz   291,9 % 378,9 % Nein Ja eigenes Modell
Alte Leipziger   288,6 % 288,6 % Nein Nein Standardmodell
Arag R 43,0 % 259,4 % Ja Ja Standardmodell
Athene R 106,5 % 204,6 % Ja Ja Standardmodell
Axa   168,2 % 252,8 % Nein Ja eigenes Modell
Barmenia   101,5 % 212,6 % Ja Ja Standardmodell
Basler LV   107,7 % 240,8 % Ja Nein Standardmodell
Basler LV (DfD) H 133,9 % 133,9 % Nein Nein Standardmodell
Bay. Beamten R 30,0 % 207,6 % Ja Ja Standardmodell
Bayern (VKB)   247,5 % 656,8 % Ja Ja Standardmodell
Concordia Oeco   84,3 % 322,7 % Ja Ja Standardmodell
Condor B 405,5 % 405,5 % Nein Nein Standardmodell
Continentale N 261,3 % 529,1 % Ja Ja Standardmodell
CosmosDirekt   377,2 % 542,2 % Nein Ja partiell, internes Modell
Credit Life B 273,1 % 273,1 % Nein Nein Standardmodell
Debeka N 72,4 % 322,8 % Ja Ja Standardmodell
Delta Direkt B 390,6 % 390,6 % Nein Nein Standardmodell
Dt. Ärzte   192,1 % 215,5 % Nein Ja eigenes Modell
Dt. LV (DLVAG) B 687,3 % 687,3 % Nein Nein Standardmodell
Devk a.G.   84,6 % 486,7 % Ja Ja Standardmodell
Devk AG   95,5 % 225,4 % Ja Ja Standardmodell
Dialog Leben B 652,8 % 637,4 % Nein Ja partiell, internes Modell
Direkte Leben   595,1 % 967,8 % Ja Ja Standardmodell
Ergo Direkt R 221,4 % 221,4 % Nein Nein Standardmodell
Ergo Leben   100,2 % 327,9 % Ja Nein Standardmodell
Europa B 920,5 % 920,5 % Nein Nein Standardmodell
Familienfürs.   42,1 % 261,5 % Ja Ja Standardmodell
Generali   93,3 % 169,0 % Nein Ja partiell, internes Modell
Gothaer   89,4 % 212,0 % Ja Ja Standardmodell
Hannover   435,6 % 435,6 % Nein Nein Standardmodell
HanseMerkur   93,1 % 273,3 % Ja Ja Standardmodell
HanseMerk24   0,0 % 116,6 % Ja Ja Standardmodell
HDI   35,7 % 315,0 % Ja Ja Standardmodell
Heidelberger R 168,9 % 168,9 % Nein Nein Standardmodell
Helvetia   157,9 % 276,3 % Ja Ja Standardmodell
Huk-Coburg   109,3 % 282,0 % Ja Ja Standardmodell
Ideal   132,6 % 338,8 % Ja Nein Standardmodell
Iduna   92,7 % 381,8 % Ja Ja Standardmodell
Inter   138,3 % 631,3 % Ja Nein Standardmodell
Interrisk B 291,7 % 291,7 % Nein Nein Standardmodell
Itzehoer   153,9 % 393,7 % Ja Ja Standardmodell
Markt   198,2 % 385,2 %      
Karlsruher   40,0 % 230,6 % Ja Ja Standardmodell
Llh   0,0 % 222,4 % Ja Nein Standardmodell
LV 1871 N 371,1 % 887,8 % Ja Ja Standardmodell
LVM   132,1 % 319,4 % Ja Ja Standardmodell
Mecklenburg.   153,0 % 465,3 % Ja Ja Standardmodell
Münch. Verein   81,1 % 320,5 % Ja Ja Standardmodell
MyLife   213,7 % 246,4 % Ja Nein Standardmodell
Neue BBV B 235,7 % 270,5 % Ja Ja Standardmodell
neue leben   60,1 % 370,2 % Ja Ja Standardmodell
Nürnb. Beamte   502,2 % 637,2 % Ja Nein Standardmodell
Nürnberger LV   183,9 % 410,6 % Ja Nein Standardmodell
Öffentl. Berlin   135,1 % 345,0 % Ja Ja Standardmodell
Öffentl. Oldenb.   1,4 % 284,3 % Ja Ja Standardmodell
Öff. Braunschw.   135,6 % 432,6 % Ja Ja Standardmodell
ÖSA   192,9 % 210,8 % Nein Ja Standardmodell
PB Leben   24,1 % 330,9 % Ja Ja partiell, internes Modell
Plus Leben R 141,1 % 495,0 % Ja Ja Standardmodell
Protektor R 292,7 % 602,6 % Ja Ja Standardmodell
Provinzial (VGH)   247,4 % 274,5 % Nein Ja Standardmodell
Provinzial NW   165,8 % 354,7 % Ja Ja Standardmodell
Provinzial RL   128,7 % 476,0 % Ja Ja Standardmodell
R+V Leben aG   203,8 % 203,8 % Nein Nein Standardmodell
R+V Leben AG   410,0 % 410,0 % Nein Nein Standardmodell
Rheinland   0,0 % 143,2 % Ja Ja Standardmodell
Saarland   156,4 % 493,8 % Ja Ja Standardmodell
Skandia R 133,0 % 133,0 % Nein Nein Standardmodell
Stuttgarter   126,9 % 556,9 % Ja Ja Standardmodell
Süddeutsche   0,0 % 230,5 % Ja Ja Standardmodell
SV Sparkasse   129,4 % 409,4 % Ja Ja Standardmodell
SV Spk. Sachsen   309,0 % 1.391,2 % Ja Ja Standardmodell
Swiss Life   329,8 % 1.136,2 % Ja Ja Standardmodell
Targo   158,5 % 330,3 % Ja Ja partiell, internes Modell
uniVersa   199,6 % 247,0 % Ja Ja Standardmodell
Vereingte Post H 471,8 % 471,8 % Nein Nein Standardmodell
Victoria R 259,5 % 683,1 % Ja Nein Standardmodell
Volkswohl Bund N 148,2 % 328,6 % Ja Ja Standardmodell
Vorsorge Leben   227,6 % 227,6 % Nein Nein Standardmodell
VPV Leben N 88,6 % 435,4 % Ja Ja Standardmodell
WGV   191,8 % 316,9 % Ja Ja Standardmodell
Württemberg.   107,4 % 274,8 % Ja Ja Standardmodell
WWK   152,3 % 191,9 % Nein Ja Standardmodell
Zurich Herold   167,3 % 190,3 % Nein Ja Standardmodell

* Alphabetische Sortierung nach Versicherungsunternehmen

 

Legende (L)

B = Biometrie
H = Versicherer mit Holding-Funktion
N = Nachrang-Darlehen**
R = Run-Off (Neugeschäft wurde eingestellt)

 

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5. Fazit

Mit der Einführung der Solvency-II-Richtlinie lassen sich für den Bereich der Lebensversicherung folgende Aussagen treffen:
 

  • 84 Lebensversicherer sind nach Solvency II berichtspflichtig
  • 73 Versicherer verwenden das Standardmodell
  • 11 Versicherer verwenden ein partielles oder vollständiges internes Modell

 

  • 22 Lebensversicherer weisen eine Netto-Solvenzquote < 100 % aus
  • 4 Lebensversicherer (HanseMerkur24, Landeslebenshilfe, Rheinland, Süddeutsche Leben) weisen eine Netto-Solvenzquote von 0 % aus
  • 29 Lebensversicherer müssen Maßnahmenplan vorlegen, da SCR ohne Übergangsmaßnahmen nicht ausreichend ist
  • 1 Lebensversicherer muss einen Sanierungs- und Finanzierungsplan vorlegen, da trotz Übergangsmaßnahmen SCR- und MCR-Quote nicht ausreichend ist

 

  • 60 Versicherer nutzen Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen nach § 352 VAG
    • dabei nutzen 13 Lebensversicherer ausschl. die versicherungstechnischen Rückstellungen nach § 352 VAG
  • 56 Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG
    • 8 Lebensversicherer nutzen ausschl. die Volatilitätsanpassung 
  • 47 Lebensversicherer nutzen die versicherungstechnische Rückstellungen und die Volatilitätsanpassung 
  • 1 Lebensversicherer (WWK) nutzt die Möglichkeit der risikofreien Zinssätze nach § 351 VAG

 

** Zitat des Bund der Versicherten (BdV) und des Analysten Carsten Zielke:

"5 Lebensversicherer ... geben sich gegenseitig – mit Versichertengeldern – Nachrangdarlehen zur Verbesserung der Solvenzquote"
(Quelle: BdV - Stellungnahmen Solvenzberichte)

 

Die Übersicht der Solvenzquote der privaten Krankenversicherer finden Sie auf dieser Seite.

 

Quellen: 

(1) BaFin: Solvency II
(2) BaFin: Jahreszahlen nach Einführung von Solvency II – Erkenntnisse aus dem Berichtswesen nach Sparten
(3) Gabler Wirtschaftslexikon: Solvency Capital Requirement (SCR)
(4) ISS Software GmbH: Solvency II kompakt - Solvenzkapital
(5) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Solvabilitätsübersicht § 74 ff.
(6) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): § 82 Volatilitätsanpassung
(7) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): § 351 Risikofreie Zinssätze
(8) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): § 352 Versicherungstechnische Rückstellungen
(9) Bund der Versicherten (BdV): Der BMI der Lebensversicherer – Solvenzberichte auf dem Prüfstand
(10) Carsten Zielke: Check Deine Versicherung (Portal zur Einschätzung der Lebensversicherer auf der Grundlage der Solvenzberichte)

 

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