Die Solvabilität der Lebensversicherer

 

Mit der Einführung der Solvency II-Richtlinie sollen Risiken der Versicherer frühzeitig sichtbar gemacht werden und gleichzeitig wird von den Versicherern eine angemessene Vorsorge verlangt. Das erklärte Ziel ist es, Vermögen und Leistungsansprüche der Versicherungsnehmer zu schützen – auch unter extremen Bedingungen.

Die Veröffentlichung der SFCR-Berichte stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz dar. Die Versicherer berichten darin über alle Aspekte, die für ihre Geschäftstätigkeit und Risikolage relevant sind:
 

  • das versicherungstechnische Ergebnis und das Anlageergebnis,
  • das Governance-System einschließlich des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems,
  • das Risikoprofil des Unternehmens, die für Solvabilitätszwecke vorgenommene Bewertung und das Kapitalmanagement.

 

Die SFCR-Berichte über das Kapitalmanagement schließt die Angabe der Bedeckungsquoten mit ein, also des Verhältnisses aus verfügbaren Eigenmitteln zu den aufsichtlichen Kapitalanforderungen. Um die aufsichtlichen Kapitalanforderungen zu erfüllen, muss das Unternehmen eine Bedeckungsquote von mindestens 100 Prozent aufweisen. Dabei unterschiedet man die Solvenzkapitalanforderung (SCR) sowie die Mindestkapitalanforderung (MCR).

 

Nachfolgend finden Sie die Übersicht der Solvenzquoten der Lebensversicherer:

 

Stand: 12.04.2021

 

Die Solvabilität der Lebensversicherer 2016 – 2020

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