Mindestkapitalanforderung 2016 der PKV-Versicherer

 

Inhaltsübersicht

1. Solvenzkapitalanforderung (SCR)
2. Mindestkapitalanforderung (MCR)
3. Markwertbasierte Bewertung
4. Auswirkungen
5. Tabelle
6. Fazit

 

Mit der Einführung der Solvency II-Richtlinie gelten erweiterte Publikationspflichten sowie verfeinerte Solvabilitäts¬vorschriften für die Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen.

Alle unter Solvency II fallenden Versicherer mussten erstmals bis zum 22. Mai 2017 neben den quantitativen Formularen den Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) veröffentlichen.

Wesentliche Kennzahlen des SFCR-Berichtes sind die SCR- und die MCR-Bedeckungsquoten.

 

1. Solvenzkapitalanforderung (SCR)

Die Solvency Capital Requirement (SCR) beschreibt die regulatorische Solvenzkapitalanforderung und kann unter Verwendung einer Standardformel oder durch ein vom jeweiligen Versicherungsunternehmen entwickeltes internes Modell berechnet werden, sofern die BaFin dieses Modell genehmigt.

Die Solvenzkapitalanforderung (SCR) im Standardmodell entspricht dabei dem Kapital, sodass die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz des Unternehmens für das Folgejahr maximal 0,5 % beträgt:
 

  • Die Eintrittswahrscheinlichkeit von 0,05 Prozent entspricht einem 200-Jahresereignis
  • eine SCR-Bedeckungsquote von 100 % bedeutet, dass bei Eintritt eines 200-Jahresereignisses die Unternehmensfortführung sichergestellt ist

 

d.h. im Umkehrschluss:
 

  • es wird Versicherungsnehmern zu 99,5 % garantiert, dass alle im Folgejahr anfallenden Zahlungsverpflichtungen inklusive der Folgeverpflichtungen durch das Unternehmen bedient werden können.
  • Jedes Versicherungsunternehmen hat ab dem 01.01.2016 sicherzustellen, all seine vertraglich eingegangenen Verpflichtungen für das kommende Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5% erfüllen zu können.

 

Die sog. SCR-Bedeckungsquote (SCR-Quote) entspricht dabei dem Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zur Solvenzkapitalanforderung.

Allerdings können Versicherer die SCR-Quote durch genehmigungspflichtige Instrumente (BaFin) beeinflusst werden. Dabei werden u.a. die folgenden Instrumente unterschieden:
 

  • Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG
  • Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze nach § 351 VAG 
  • Volatilitätsanpassungen gemäß § 82 VAG

 

2. Mindestkapitalanforderung (MCR)

Das Minimum Capital Requirement (MCR) beschreibt die regulatorische Untergrenze der Solvenzkapitalanforderung (SCR).
 

  • Das MCR ist das Eigenmittelniveau, unterhalb dessen die Interessen der Versicherungsnehmer gefährdet wären
  • Wenn die anrechenbaren Eigenmittel diese Grenze unterschreiten, kann das den Verlust der Geschäftsbetrieberlaubnis zur Folge haben
  • Es stellt somit die letzte aufsichtsrechtliche Eingriffsschwelle dar, bevor dem Unternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen wird

 

Die sog. MCR-Bedeckungsquote entspricht dabei dem Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zur Mindestkapitalanforderung.

 

3. Markwertbasierte Bewertung

Mit der Einführung von Solvency II fand eine erhebliche Umstellung des Bewertungssystems statt – weg von einer buchwertbasierten und hin zu einer marktwertbasierten Bewertung. Damit bleibt festzuhalten, dass die Beurteilung eines Unternehmens nicht an einer einzelnen Kennzahl festgemacht werden kann - wie bereits die Erläuterung des Drei-Säulen-Modells gezeigt hat.

 

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Kapitalanforderungen und die Zusammenhänge unter Solvency II:

 

4. Auswirkungen

Die Solidität eines Versicherungsunternehmens wird von einer Vielzahl von Kennzahlen und Merkmalen beinflusst:

  • der finanziellen Ausstattung
  • der Qualität seiner Geschäftsorganisation und
  • seines internen Risikokontrollsystems

 

Ferner lässt sich festhalten, dass unterschiedliche Geschäftsmodelle zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den Kennzahlen führen. So ist neben der Größe des Unternehmens und der Marktlage im jeweiligen Segment auch das individuelle Risikoprofil zu berücksichtigen. Die Individualisierungs-möglichkeiten wie die Nutzung von unternehmensspezifischen Parametern oder internen Modellen beeinflussen die Höhe der Bedeckung ebenfalls.

Auf dem deutschen Markt wird neben der Volatilitätsanpassung insbesondere die Übergangsmaßnahme zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen angewendet. Die SFCR-Berichte sorgen für mehr Transparenz, indem die Unternehmen verpflichtet sind, die Wirkung der Maßnahmen auf die Finanzlage offenzulegen.

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Aufgrund der zuvor genannten Instrumente, die die MCR-Quote beinflussen kann, wird in der nachfolgenden Tabelle die bereinigte Netto-Quote verwendet, d.h. um eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen zu gewährleisten wurde der Einfluss möglicher Instrumente herausgerechnet.

 

Solvabilität: MCR-Quoten 2016 der PKV-Versicherer
 

Versicherer* MCR-Quote netto
(Stand 31.12.2016)
MCR-Quote brutto
(Stand: 31.12.2016)
Rückstellungen
nach § 352 VAG
Vola-Anpassung
nach § 82 VAG
verwendetes
Modell
           
Advigon     Nein Nein Standardmodell
Allianz 1.267 % 1.381 % Nein Ja eigenes Modell
Alte Oldenburger 1.648 % 1.648 % Nein Nein Standardmodell
Arag 1.958 % 2.060 % Ja Nein Standardmodell
Axa 460 % 491 % Nein Ja eigenes Modell
Barmenia     Nein Nein Standardmodell
BBKK 1.134 % 1.134 % Nein Nein Standardmodell
Central 935 % 1.050 % Nein Ja partiell, internes Modell
Concordia 988 % 988 % Nein Nein Standardmodell
Continentale 1.112 % 1.112 % Nein Nein Standardmodell
Debeka 980 % 980 % Nein Nein Standardmodell
Deutscher Ring 1.127 % 1.127 % Nein Nein Standardmodell
Devk 1.906 % 1.906 % Nein Nein Standardmodell
DFV 320 % 320 % Nein Nein Standardmodell
Die Bayerische 437 % 437 % Nein Nein Standardmodell
Dkv 1.442 % 1.442 % Nein Nein eigenes Modell
Envivas 828 % 826 % Nein Ja Standardmodell
Ergo Direkt 706 % 706 % Nein Nein Standardmodell
FAMK 1.348 % 1.348 % Nein Nein Standardmodell
Markt 1.204 %        
Gothaer 786 % 1.700 % Ja Ja Standardmodell
Hallesche 1.504 % 1.504 % Nein Nein Standardmodell
HanseMerkur     Nein Nein Standardmodell
Huk-Coburg 1.092 % 1.921 % Ja Ja Standardmodell
Inter 1.537 % 1.537 % Nein Nein Standardmodell
Janitos 391 % 392 % Nein Ja Standardmodell
Lkh 2.042 % 2.042 % Nein Nein Standardmodell
Lvm 1.008 % 1.008 % Nein Nein Standardmodell
Mecklenburgische 1.228 % 1.228 % Nein Nein Standardmodell
Münchener Verein 2.078 % 2.078 % Nein Nein Standardmodell
Nürnberger 1.169 % 1.169 % Nein Nein Standardmodell
Pax 1.228 % 1.507 % Ja Ja Standardmodell
Provinzial (VGH) 2.096 % 2.096 % Nein Nein Standardmodell
R+V 1.592 % 1.592 % Nein Nein Standardmodell
Sdk 1.464 % 1.464 % Nein Nein Standardmodell
Signal 1.132 % 1.132 % Nein Nein Standardmodell
Ukv 1.098 % 1.098 % Nein Nein Standardmodell
Universa 1.855 % 1.855 % Nein Nein Standardmodell
Vigo 353 % 479 % Ja Ja Standardmodell
Württembergische 1.110 % 1.110 % Nein Nein Standardmodell

* Alphabetische Sortierung nach Versicherungsunternehmen

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5. Fazit

Mit der Einführung der Solvency-II-Richtlinie ergeben sich folgende Neuerungen:
 

  • 40 private Krankenversicherer sind nach Solvency II berichtspflichtig
  • die Bandbreite der MCR-Bedeckungsquote netto reicht von 320 % (DFV), über 460 % (Axa) bis hin zu 2.096 % (Provinzial)
  • 36 Versicherer verwenden das Standardmodell
  • 4 Versicherer (Allianz, AXA, Central und DKV) verwenden ein partielles oder vollständiges internes Modell
  • 5 Versicherer (Arag, Gothaer, HUK, PAX und vigo) nutzen Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen nach § 352 VAG
  • 9 Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG

 

 

Quellen: 

(1) BaFin: Solvency II
(2) BaFin: Erste Jahreszahlen nach Einführung von Solvency II
(3) Gabler Wirtschaftslexikon: Solvency Capital Requirement (SCR)
(4) ISS Software GmbH: Solvency II kompakt - Solvenzkapital
(5) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Solvabilitätsübersicht § 74 ff.
(6) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): § 82 Volatilitätsanpassung
(7) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): § 351 Risikofreie Zinssätze
(8) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): § 352 Versicherungstechnische Rückstellungen

 

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