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Das Bundeskabinett hat die angekündigte GKV-Beitragsreform auf die Spur gesetzt. Der Gesetzentwurf 18/1307 sieht vor, dass für Kassenversicherte Zusatzbeiträge ab dem 01.01.2015 zur Regel werden. Ihre Erhebung geht mit einem Sonderkündigungsrecht für die Versicherten einher. Das könnte auch Zuwächse für die PKV bedeuten. Die Regierung verspricht sich von der Rückkehr zur Beitragsautonomie der Kassen mehr Wettbewerbsanreize.
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(1) GKV-Wiki: Beitragsreform der gesetzlichen Krankenkassen zum 01.01.2015 – Zusatzbeiträge werden zur Regel (2) GKV-Wiki: Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit FAQ zur Beitragsreform der gesetzlichen Krankenkassen zum 01.01.2015