Einführung Unisex-Tarife: Änderung des PKV-Rechnungszinses

 

Die Kalkulation der Alterungsrückstellung nach Einführung der Unisex-Tarife: Wie Versicherte von einem niedrigen Rechnungszins profitieren

 

Mit der Einführung der Unisex-Tarife ändern die PKV-Versicherer den garantierten Rechnungszins.

Der Rechnungszins ist der garantierte, in den Beiträgen einkalkulierte Satz für die Berechnung der Alterungsrückstellungen eines Versicherungsvertrages und lag bis zum Jahr 2012 bei 3,5 Prozent. Die über den Rechnungszins erwirtschafteten Kapitalerträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90 Prozent der Überzinsen müssen dem Versicherungskollektiv zufließen. Gemäß § 4 der Kalkulationsverordnung (KalV) darf der Rechnungszins 3,5 Prozent nicht übersteigen.

Mit Einführung der Unisex-Tarife folgen die meisten PKV-Versicherer der Empfehlung der Deutschen Aktuarsvereinigung (DAV) und senken den Rechnungszins auf 2,75 Prozent, einige Unternehmen auch darunter. 

 

Die Auswirkungen eines veränderten Rechnungszinses in der privaten Krankenversicherung (PKV) auf die Beiträge zeigt Ihnen die nachfolgende Grafik:

 

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